Rückkaufverpflichtung verneint - Urteil nicht rechtskräftig - Heute Aufsichtsrat zu Verdacht der Kursmanipulation
In der Causa um die
AvW gibt es ein neues Anlegerurteil, diesmal zugunsten der Kärntner Beteiligungsgesellschaft rund um Wolfgang Auer-Welsbach (im Bild). Ein Kunde zog in
Salzburg gegen einen AvW-Genussschein-Vermittler vor Gericht und blitzte ab. Der Richter verneinte die Rückkaufverpflichtung des Papiers durch AvW, teilte das
Unternehmen, das dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beigetreten war, der APA am Freitag mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Landesgericht Salzburg habe festgestellt, dass der
Anleger wegen seiner Ausbildung, seiner Erfahrung mit
Aktien sowie der geleisteten Unterschrift hätte wissen müssen, dass es sich bei dem Genussschein "letztendlich um ein Investment in Aktien" handle und man damit ein "gewisses Risiko" eingehe, so die AvW, die darauf beharrt, dass die Rücknahme der Papiere freiwillig ist.
Anders sah dies das Landesgericht Klagenfurt, welches das Unternehmen kürzlich zur Zahlung von 263.000
Euro an einen Anleger verdonnerte. Laut dem Richter ergibt sich die Rücknahmeverpflichtung aus dem Vertrag, das Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig.
Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigt sich momentan damit, ob der Ausschluss des Kündigungsrechts in den Genussscheinklauseln rechtens ist. Seit Oktober 2008 sitzen rund 12.000 Genussscheininhaber auf ihren Papieren, weil die AvW die Rücknahme aufgrund interner Turbulenzen eingestellt hat.
An anderer Front kommt in die Causa AvW ebenfalls Bewegung. Gestern, Donnerstag, wurden unter anderm Auer-Welsbach und dessen Frau Maria in Klagenfurt einvernommen, bestätigte AvW
-Vorstand Arnulf Komposch der APA. Es ging um den Verdacht der Kursmanipulation an der AvW-Invest
-Aktie, den das Unternehmen vehement bestreitet.
Laut einem früheren Bericht des "WirtschaftsBlatt" sollen zwischen Jänner und Oktober 2008 insgesamt 103 verdächtige Dealings über Kundendepots durchgeführt worden sein. Außerdem soll eine Liechtensteiner Global International Beteiligungs (GIB)
AG unter Zwischenschaltung einer Kafina Treuhand AvW-Invest-Aktien auf dem Kapitalmarkt erworben haben. Die wirtschaftlich Berechtigten der GIB sollen Maria Auer-Welsbach und ihre beiden Söhne sein, so die Zeitung unter Berufung auf die Gerichtsakten. Die Ermittlungen um den Verdacht der Kursmanipulation seien durch eine Sachverhaltsdarstellung der
Finanzmarktaufsicht (FMA) vom Mai 2009 ausgelöst worden.
Komposch dazu auf APA-Anfrage: "Weder Maria Auer-Welsbach noch ihre Söhne hatten oder haben eine Firma in
Liechtenstein." Allerdings gebe es
Stiftungen in Liechtenstein, räumte er ein. Zur Stunde tage der AvW
-Aufsichtsrat. Bei der außerordentlichen Sitzung soll unter anderem der Vorwurf der Kursmanipulation besprochen werden.