Investor Staller: Sollte AUA Klage verlieren, wäre Gesellschafterausschluss "null und nichtig"
Der Gesellschafterausschluss wurde vom Firmenbuchgericht eingetragen. Damit hat die
AUA keinen Streubesitz mehr. Die Wiener
Börse setzte am Donnerstag den Handel in der AUA
-Aktie aus, die Zulassung wird nun widerrufen. Der letzte
Kurs der AUA betrug 1,89
Euro (gestern legte der Titel noch knapp 4% zu). Der Eintrag ins Firmenbuchgericht erfolgte trotz massiver Einwände klagender
Aktionäre. Bei einer Nicht-Eintragung wäre die Aktie bis auf weiteres an der Börse notiert gewesen. In diesem Zusammenhang wird spekuliert, ob seitens der AUA gegenüber dem Gericht dahingehend argumentiert worden ist, dass die Airline jene 300 Mio. Euro an restlicher Restrukturierungsbeihilfe nur dann von der Lufthansa erhält, wenn der Eintrag ins Firmenbuch erfolgt ist.
Investor
Rupert-Heinrich Staller, der - wie der BE berichtete - eine sehr umfassende Klage eingebracht hat, sieht die Sache gelassen. "Die Klage ist zulässig, die Klagebeantwortung bereits beauftragt. Es geht um Grundsatzfragen, die schlussendlich vom OGH entschieden werden müssen", sagt er zum BE. Seine Klage habe mit dem Firmenbuch-Eintrag nichts zu tun. Sollte die AUA allerdings das Verfahren verlieren, dann wäre der Gesellschafterausschluss "null und nichtig". Dann müsste es zur Rückabwicklung des Squeeze-out mit "allen dramatischen Folgen" kommen.
Investor
Alexander Proschofsky, der keine Anfechtungsklage eingebracht hat, kündigte an, eine gerichtliche Überprüfung des Abfindungspreises beantragen zu wollen. "Nicht nur ich, 20 andere auch", so Proschofsky zur APA. (bs)