Strabag-Absage an Cemex: Kartellgericht verteidigt sich

Sprecher: OLG Wien hat bereits Ende April entschieden - Zusammenschluss in Verbindung mit Auflagen nicht untersagt
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Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner hat sich am Freitag "enttäuscht" darüber gezeigt, dass die österreichischen Kartellbehörden es nicht geschafft hätten, die Prüfung der geplanten Übernahme der Cemex-Zementfabriken in Österreich und Ungarn durch die Strabag SE binnen elf Monaten abzuschliessen. Das will das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht nicht auf sich sitzen lassen: Der Prüfungsantrag sei am 9.12. 2008 beim OLG eingelangt, erklärte OLG-Sprecher Raimund Wurzer gegenüber der APA.

Nach Paragraph 14 Abs 1 KartG dürfe das Kartellgericht einen solchen Zusammenschluss nur binnen fünf Monaten untersagen. Um die Voraussetzungen eines Zusammenschlusses beurteilen zu können, sei die Einholung eines Gutachtens erforderlich gewesen. Nach Vorliegen der Expertise und der Verhandlung habe das Kartellgericht mit Beschluss vom 28.4. 2009 ausgesprochen, dass der Zusammenschluss in Verbindung mit Auflagen nicht untersagt wird.

Gegen diesen Beschluss hätten die Bundeswettbewerbsbehörde und die Strabag SE Rekurs an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben. Das Rekursverfahren sei noch anhängig, so der Sprecher des OLG Wien.
(APA)

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© boerse-express.com 03.07.2009