Urteil zur staatliche Anlegerentschädigung im Fall Immofinanz stellt vor allem auf fehlende Streuung des Investments ab
Kapitalmarktexperte Andreas Pascher von der Wiener Kanzlei Pascher & Schostal warnt vor zu grosser Euphorie hinsichtlich des jüngsten
Immofinanz-Urteils. "Die rechtskräftige Verurteilung des Staates zu Schadenersatz, weil die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zur Veranlagung von 50% des Vermögens einer Minderjährigen in vermeintlich 'mündelsichere' Immofinanz
-Aktien erteilt wurde, stellt keinen Dammbruch dar", so Pascher.
Das Urteil baue darauf auf, dass das Pflegschaftsgericht die Zustimmung zur
Investition von mehr als 50% in Aktien einer einzigen Gesellschaft erteilt hat. Die Ersatzpflicht gründet sich nach dieser Entscheidung nicht nur auf den Begriff 'mündelsicher', sondern zieht auch das Ausmass und die fehlende Streuung zur Haftungsbegründung heran, so der Jurist. Nicht automatisch daraus abgeleitet werden könne, dass das Gericht zum gleichen Ergebnis gekommen wäre, wenn nur 10% in Immofinanz-Aktien investiert worden wären.
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Individuelle Prüfung unumgänglich
Eine individuelle Prüfung sei mehr denn je wichtig. So sei zu prüfen, ob Verstösse des Finanzdienstleisters gegen die Wohlverhaltensregeln gefunden werden können, wie z.B. etwa ob das
Wertpapier für den
Anleger geeignet war; er ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen hatte, um in Meinl
/Immofinanz investieren zu können; er das Risiko einsehen konnte.
"Beachtet werden muss auch, dass der Gesetzgeber seit 27.10.2008 für Schäden aufgrund Verstössen der
Finanzmarktaufsicht vorsieht, dass nur gegenüber von der
FMA kontrollierten Rechtsträgern gehaftet wird. Die Amtshaftung gegenüber durch Handlungen und Unterlassungen der FMA geschädigten Anlegern ist dadurch mit Gesetz ausgeschlossen worden", so Pascher. Dies sei für jüngere Ereignisse bedeutend. Es bestehen laut Pascher verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Haftungsausschlusses. "Die Qualität der Prüfungen der FMA hätten dadurch kein Korrektiv. Ein diesbezügliches Verfahren ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig, dessen Ausgang für viele Anleger wie auch die Effizienz zukünftiger staatlicher Aufsicht von wesentlicher Bedeutung sein wird" erklärt Pascher.
(red)