Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Beschwerde einer Wertpapierfirma gegen eine Aufforderung der
Finanzmarktaufsicht (FMA) aufschiebende Wirkung zuerkannt. Die FMA bekommt also vorläufig nicht, wie gewünscht, eine detaillierte Liste der letzten 1.000 Kunden. Der Wertpapierhändler hält diese Aufforderung der FMA für verfassungswidrig und hat sich deshalb an den VfGH gewandt, berichtete VfGH-Sprecher Christian Neuwirth im neuen Blog des Gerichtshofes.
Die FMA will die Kundendaten - Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Anlagevolumen, Vertragsabschluss, Berater etc. - aus Gründen des Anlegerschutzes haben. Nicht begründen konnte sie, warum sie diese sensiblen Daten sofort benötigt. Deshalb hat der VfGH der Beschwerde aufschiebende Wirkung bis zum Ende des Verfahrens zuerkannt. Wann dies sein wird und wie der VfGH letztlich in dieser Streitfrage entscheiden wird, ist noch offen, schreibt Neuwirth.