Die beiden von der
Finanzmarktaufsicht abgestraften Boardmitglieder der früheren Meinl European Land (jetzt: Atrium), Georg Kucian und Heinrich Schwägler, haben bei der Staatsanwaltschaft
Wien gegen die
Finanzmarktaufsichtsbehörde eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Der
FMA wird Missbrauch der Amtsgewalt gemäss § 302 Abs 1 StGB vorgeworfen. Insgesamt habe es sich um "Behördenwillkür" gehandelt.
Die FMA habe gegenüber Kucian und Schwägler - beide Schweizer Staatsbürger -offensichtlich strafrechtlich relevante Handlungen gesetzt, lautet der Vorwurf in einer der APA vorliegenden, mit 19. September datierten Sachverhaltsdarstellung der durch die Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KEG vertretenen Einschreiter.
Konkret wird der FMA vorgeworfen, wissentlich falsche Darstellungen an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt zu haben und im Wege von behördlichen Aussendungen grob rechtswidrig "offenbar wissentlich" falsche Darstellungen an die Öffentlichkeit verbreitet zu haben. Ein weiterer Vorwurf lautet auf missbräuchliche Anstrengung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren, mit dem offenbaren Ziel, eigenes Fehlverhalten zu kaschieren.
Wiederholt seien willkürlich Verfahren eingeleitete worden, die bereits im Ansatz auf unvertretbaren Rechtsauffassungen beruhten, heisst es weiter. Aussagen von Beteiligten und ausschlaggebende Beweismittel seien beharrlich missachtet worden.
"Die genannte Behörde verletzt seit bereits mehr als einem Jahr auf Schritt und Tritt das Objektivitätsgebot und verfolgt in beispiellos parteiischer Weise das Ziel, den Einschreitern um jeden Preis 'etwas anzuhängen'", heisst es weiter. Die von der FMA im Zuge ihrer Vorgehensweise angeblich begangenen Verfehlungen und Brüche des Amts- und Bankgeheimnisses haben unlängst zu einer ersten Sachverhaltsdarstellung bei der STA Wien gegen die FMA der
MEL geführt.
(APA/red)