Die Meinl Bank und ihre Vertriebstochter Meinl Success werden gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts
Wien, wonach Prospekte für die
Meinl European Land (
MEL) teilweise irreführend gewesen seien, Revisionsrekurs einlegen, teilte die Meinl Bank am Donnerstagnachmittag mit. Damit sei das Urteil nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht der Meinl Bank ist der Beschluss "rechtlich verfehlt und in einigen Punkten sogar nichtig, weil zu diesen Punkten jegliche Begründung fehlt", heisst es in einer Mitteilung der Bank. Unter anderem werde nicht begründet, warum die Bank Meinl-Produkte nicht mit dem Namen Meinl bezeichnen dürfe. Der Beschluss könne "zu der absurden Situation führen, dass andere
Banken Meinl-Produkte bewerben dürften (etwa
Fonds, die den Namen Meinl tragen), nicht aber die Meinl Bank selbst".
Weiters weist die Meinl Bank den Format-Bericht zurück, wonach Julius Meinl V. als Drahtzieher der Zertifikaterückkäufe bei MEL gelten soll. "Ich habe nie gesagt, irgendwelche Vorgaben oder Anweisungen erhalten zu haben. Die
FMA verdreht nun offenbar alles so, wie sie es braucht", wird Meinl Bank-
Vorstand Günter Weiß zitiert. "Weder die Meinl Bank noch Julius Meinl haben die Rückkäufe gesteuert oder sonst aktiv auf diese Einfluss genommen, geschweige denn, dass Julius Meinl, wie Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer behauptet und von Format in dessen Sinne übernommen, "Strippenzieher" der Zertifikateankäufe gewesen ist", so die Bank in einer Entgegnung. (red)