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26.06.2008

Übernahmekommission: Meinl European Land verweigert relevante Informationen

Frage, ob österreichisches Übernahmerecht anwendbar ist, ist offen - Kein diesbezüglicher Hinweis im Circular
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Sen Katzman Lavine







Nun meldet sich doch eine Behörde in Sachen Meinl European Land (MEL) zu Wort: So ist nach wie vor offen, ob bei der Transaktion mit CPI/Gazit österreichisches Übernahmerecht anwendbar ist.

So wurde die Übernahmekommission (im Bild: Vorsitzender Peter Doralt) wurde im Zuge des geplanten Einstiegs von CPI/Gazit bei MEL von Rechtsanwälten der Investorengruppe kontaktiert, um Fragen der Anwendbarkeit des Österreichischen Übernahmegesetzes bzw. der Zuständigkeit der Österreichischen Übernahmekommission zu erörtern. "Nach anfänglich kooperativen Gesprächen wurden weiterführende Informationen betreffend den Ort des faktischen Hauptverwaltungssitzes der MEL unter Berufung auf Schweigepflichten von CPI/Gazit und das Verbot von MEL und der Meinl Bank Gruppe, Dokumente offenzulegen, verweigert", teilt die Übernahmekommission in einer Aussendung mit.

Nach Auffassung der Übernahmekommission können diese Informationen für ihre Zuständigkeit aber relevant sein. "Insbesondere wurden weder Hauptversammlungsprotokolle noch Protokolle der Board Meetings der MEL vorgelegt. Auch das Circular betreffend den Einstieg der CP Holdings wurde erst nach Veröffentlichung übermittelt. Eine Kontaktaufnahme mit MEL ist bis heute gescheitert", so die Kommission.

Die Anwaltskanzlei Hausmaninger Kletter RAe GmbH, welche MEL und Meinl Bank Gruppe über einen längeren Zeitraum hinweg massgeblich vertreten hat, erklärte gegenüber der Übernahmekommission, MEL in dieser Sache nicht zu vertreten.

Entgegen Punkt 2.14 in Part 7 des am 24.06.2008 veröffentlichten Circulars, der lautet "Will the Proposed Transaction be subject to Austrian, Jersey or UK takeover rules? No." , war es der Übernahmekommission bisher nicht möglich, die Prüfung der Frage der Zuständigkeit abzuschliessen. Dies wurde den Vertretern der CP Holdings nachhaltig kommuniziert.

"Das Circluar enthält soweit ersichtlich - keinen Hinweis auf die noch offene Frage der Anwendbarkeit des Österreichischen Übernahmerechts und der Zuständigkeit der Übernahmekommission auf die MEL. Die Frage ist für die von MEL geplante Transaktion relevant, weil bei MEL offensichtlich zumindest faktisch ein Kontrollwechsel bevorsteht". (red)
Alle Kursinformationen sind nach den Bestimmungen der jeweiligen Börse mindestens 15 Minuten oder mehr verzögert (NYSE/AMEX: 20 Min., SWX/Virt-X: 30 Min.). ISIN AT0000660659


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