bwin (im Bild: Co-CEOs Bodner und Teufelberger) hat einen Sieg gegen das heimische
Glücksspiel-Monopol erkämpft. Die Österreichischen Lotterien
GmbH (ÖLG), die ihr Online-Angebot als "das einzig legale Spielangebot im Internet" beworben haben, müssen diese Werbung einstellen. Für die Lotterien ist dies allerdings nur ein Nebenschauplatz.
Laut Handelsgericht
Wien ist die besagte Lotterien-Werbung irreführend und herabsetzend, denn auch bwin bietet legales Glücksspiel in Österreich an. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich anerkannt, teilte bwin heute, Montag, mit.
"Das ist ein Nebenschauplatz, auf dem wir uns nicht länger als nötig aufhalten wollen. Wir erwarten uns durch eine anstehende Entscheidung des EuGH und die angekündigten Novelle zum österreichischen Glücksspielgesetz eine Klärung der derzeit etwas offenen Rechtssituation", so der Sprecher der Österreichischen Lotterien, Martin Himmelbauer, zur APA.
Das österreichische
Glücksspielmonopol ist laut Gericht ausserdem nicht mit
EU-
Recht vereinbar, so bwin weiter. Schon im April 2008 habe das Handelsgericht Wien der ÖLG die Behauptung des einzig legalen Glücksspiels mit einstweiliger Verfügung untersagt. Zusätzlich wurde auch die Behauptung, dass Gewinner bei ausländischen Internetspielen leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten könnten, verboten. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich anerkannt, teilte bwin mit.
"Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien sowie das von den Österreichischen Lotterien akzeptierte Ergebnis zeigen einmal mehr, dass in Österreich Handlungsbedarf für die Politik besteht", so bwin-Chef Norbert Teufelberger. Sofern Österreich Gemeinschaftsrecht entsprechen wolle - wovon auszugehen sei - sei eine zeitgemässe Regulierung des Online-Glücksspiels unerlässlich. (red/APA)