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Von Christine Petzwinkler
Oft hat Erste Bank-Chef Andreas Treichl in den vergangenen Tagen in Interviews betont, dass die Bewertung der Erste Bank-Aktie derzeit "absurd" ist und er nach dem 29. Februar - das ist jener Tag, an dem die vorläufigen Zahlen der Bank vorgelegt werden - wieder Erste Bank-Aktien kaufen will. Bis dahin sind ihm auf Basis der Emittenten Compliance-Verordnung (ECV) die Hände gebunden. Die ECV ist eine Verordnung der FMA über "Grundsätze für die Informationsweitergabe im Unternehmen sowie betreffend organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Insiderinformations-Missbrauch für Emittenten". Paragraph 8 der ECV sieht vor, dass der Emittent angemessene Zeiträume festzulegen hat, innerhalb derer Personen aus Vertraulichkeitsbereichen keine Orders in Finanzinstrumenten erteilen dürfen. Als angemessen sind jedenfalls die Zeiträume von drei Wochen vor der geplanten Veröffentlichung der (vorläufigen) Quartalszahlen und von sechs Wochen vor der geplanten Veröffentlichung der (vorläufigen) Jahreszahlen anzusehen, wie die FMA meint.
Die laufende bzw. bevorstehende Berichtssaison ist wohl auch der Grund, warum sich Vorstände heimischer Unternehmen derzeit generell mit Aktienkäufen zurückhalten. Im Februar wurden lediglich bei der Strabag und bei Uniqa Directors Dealings gemeldet. Man kann aber davon ausgehen, dass es bei den aktuellen Kursniveaus nicht nur Andreas Treichl in den Fingern juckt. Aus dem Börse Express vom 15. Februar 2008 Abo unter http://www.boerse-express.com/abo
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