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01.02.2008

Herberstein-Prozess startet am 3. April

Schöffenverfahren vom Grazer Landesgericht für sechs Wochen anberaumt
(c)
Das Land bekommt nach dem Bawag- und AMIS-Prozess den nächsten Gerichtsfall öffentlichen Interesses. Das Datum für den Herberstein-Prozess wurde festgelegt. Es wird dies der 3. April sein, teilte laut APA-Bericht das Landesgericht Graz am Freitag mit. Das Schöffenverfahren ist für sechs Wochen anberaumt. Richterin wird Elisabeth Juschitz sein.

Schlossherrin Andrea Herberstein und ein früherer Mitarbeiter werden sich u.a. wegen schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung verantworten, Herberstein-Sohn Max wegen "grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen". Die Vorwürfe gegen Mitglieder der damaligen Landesregierung, die den Förderungen zustimmten, wurden fallen gelassen.

In der Causa Herberstein geht es um angeblich missbräuchlich verwendete Fördergelder des Landes für den Tierpark. Ermittelt wurde wegen des Verdachts des Betruges bzw. Fördermissbrauchs.
(hd)


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