WirtschaftsBlatt. "Wir fordern, dass es für das eingesetzte
Eigenkapital genauso einen Zinsenabzug gibt, wie für das
Fremdkapital." Karl Bruckner, Partner der BDO Auxilia Treuhand sieht nicht ein, weshalb Fremdkapitalzinsen steuerlich absetzbar sind und somit den
Gewinn mindern, während es beim Einsatz von Eigenkapital keinerlei Absetzmöglichkeiten gibt.
Es wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt für ein
Unternehmen steuerlich günstiger, seine Investitionen - selbst wenn ihm ausreichend Eigenkapital zur Verfügung steht - mittels Fremdkapital zu finanzieren und gleichzeitig das Eigenkapital zu veranlagen. Dabei steigt das Unternehmen entweder durch die 25-prozentige KESt endbesteuert steuerbegünstigt aus oder überhaupt nach Ablaufen der Spekulationsfrist steuerbefreit aus.
Dass aber die Entnahme von Eigenkapital und dessen Substituierung durch Fremdkapital nicht unproblematisch ist, steht ausser Zweifel, die Forderung nach einer steuerlichen Gleichstellung des Eigen- zum Fremdkapital daher verständlich.