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Der Staat spielt gern den Rächer der Enterbten, Anwalt der Steuerzahler um nur zwei der zahlreichen Facetten zu nennen. Sozial ist er sowieso - einfach für alle da. Aber nicht immer - da ziert man sich dann doch ein bisserl mit dem Gleichsein, vor allem, wenn’s ums Zahlen geht: Gestern rückte im Salzburger U-Ausschuß zum Finanzskandal der „Versorgungs- und Unterstützungsfonds“ des Landes in den Mittelpunkt. Scheinbar wurde dieser Fonds einzig mit dem Hintergedanken gegründet, die KESt zu umgehen zu können. Wenn jetzt schon der Steuerempfänger die Steuerzahlung verweigert, sollten wir vielleicht wirklich mal über die Höhe der Belastungen in diesem Land nachdenken.
Einfach nur zum Nachdenken ist auch folgende Meldung: Die Generalprokuratur empfiehlt dem OGH, die Untreue-Verurteilungen gegen Ex-Libro-Manager aufzuheben. Denn die gern beanstandete Sonderausschüttung Libros an den noch Alleinaktionär vor dem IPO sei so schlimm nicht zu beurteilen: Libro sei zwar um diese Summe entreichert und die UD-AD bereichert worden, Nutznießerin sei aber nur die wirtschaftlich berechtigte Alleinaktionärin. Demnach sei das Geld im Eigentümer-Konstrukt umverteilt worden. Als wirtschaftlich Berechtigte sei die Alleinaktionärin zu selbstschädigendem Verhalten befugt. Bin neugierig, wie oft sich nun in Zukunft ein Pleitier mit diesem Passus vor weitergehenden Sanktionen rettet. Welch’ anderen Schluss sollte man sonst daraus ziehen.
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