Die Staatsanwaltschaft Wien hat heute gegen Klaus Wittauer,
Peter Hochegger und Rudolf Fischer sowie weitere Personen Anklage wegen des Verdachts der Untreue, der falschen Beweisaussage und der Geldwäscherei erhoben.
Im Vorfeld der Wahl zum Nationalrat im Jahr 2006 sollen von der
Telekom Austria AG ohne Wissen der Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung über Scheinrechnungen 960.000 Euro an zwei den Wahlkampf des BZÖ führende Werbeagenturen geflossen sein. Die Zahlungen sollen Peter Hochegger und Klaus Wittauer organisiert haben. Überdies sollen die genannten Personen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen unrichtige Angaben über diese Vorgänge gemacht haben.
Ob diese Zahlungen mit einer Änderung der Universaldienstverordnung im Zusammenhang standen, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen, für die Frage der Untreue bzw. der Beteiligung daran jedoch irrelevant.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat überdies beantragt, das BZÖ zur Rückzahlung der hierdurch eingetretenen unrechtmäßigen Bereicherung in Höhe von etwa 940.000 Euro zu verurteilen.
Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt im äußerst umfangreichen Faktenkomplex "Telekom" in mehreren Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40 Beschuldigte geführt wird. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit diesen Zahlungen wurden im März 2011 von der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zu den bevorstehenden Hauptverfahren fortgesetzt.