Eine Novelle zur heimischen Gewerbeordnung ist heute in Begutachtung geschickt worden. Damit sollen Unternehmer unter anderem Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht erhalten, in der Gastronomie soll das Public Viewing für die Dauer von sportlichen Großereignissen wie das Aufstellen von Leinwänden künftig genehmigungsfrei werden, teilte Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner mit.
Mit der neuen Gewerbeordnung solle der Verwaltungsaufwand reduziert und Betriebsübergaben vereinfacht werden, so Mitterlehner. So sollen Behörden bei begründeten Anträgen auch nach Rechtskraft eines Genehmigungsbescheids noch einmal prüfen, ob überbordende Auflagen erteilt wurden.
Ein neuer Service der Gewerbebehörden soll bei Betriebsübernahmen auf Antrag des Übernehmers eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen sicherstellen, die den Betrieb betreffen. Bei besonders kostenintensiven Auflagen soll künftig ein Ansuchen auf Aufschub ermöglicht werden, um Investitionen besser planen zu können.
Bei der geplanten Abschaffung der Genehmigungspflicht des Public Viewing in der Gastronomie bei sportlichen Großevents würden Anrainerinteressen gewahrt werden, weil die Ereignisse sportlich beschränkt und Lärmemissionen zu berücksichtigen sind, so Mitterlehner weiter. Weiters sollen Anrainer Parteistellung bekommen, wenn es um bestimmte Schutzinteressen geht.