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11.12.2012 08:39
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Basel-Liquiditätsregel könnte aufgeweicht werden

"Basel steht am Abgrund"

© Deutsche Bank
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Die weltweiten Finanzaufsichtsbehörden suchen in dieser Woche nach einem Kompromiss zu den Liquiditätsvorschriften für Banken. Es geht vor allem um die Frage, inwieweit der geplante Mindeststandard gelockert werden kann - angesichts der zunehmenden Rufe nach einer Verwässerung und nach einer verzögerten Umsetzung, um die Wirtschaftserholung nicht zu gefährden.

Die Aufseher haben bis zum Ende des Jahres Zeit, um den Entwurf für die Mindestliquiditätsquote (“Liquidity Coverage Ratio” - LCR), die 2015 verbindlich werden soll, zu überarbeiten. Hochrangige Entscheidungsträger hatten die bisher vorgesehene Regelung kritisiert, darunter der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi. Bei dem Treffen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht am 13. und 14. Dezember in Basel soll daher ein Konsens gefunden werden.

“Wenn bei der LCR keine Verständigung mit glaubhafter Aussicht auf eine Umsetzung in der EU und den USA erreicht wird - ein sehr zweifelhaftes Vorhaben -, dann wird das Konzept eines globalen Liquiditätsstandards zusammenbrechen”, sagt Karen Shaw Petrou von Federal Financial Analytics Inc. in Washington.

Während Draghi und Mervyn King, der Gouverneur der britischen Zentralbank, zur Vorsicht bei der Mindestliquiditätsquote mahnen, sehen andere Aufseher und Notenbanker - darunter Stefan Ingves, der Vorsitzende des Baseler Ausschusses und schwedischer Notenbankchef - keine Anhaltspunkte für schädliche Nebenwirkungen. Aufseher aus den USA und Deutschland argumentieren, dass eine stark aufgeweichte LCR den Standard zur Bedeutungslosigkeit herabsinken lassen würde.

Die Mindestliquiditätsquote zwingt Banken, ausreichend hochliquide Aktiva halten, um im Falle eines akuten Liquiditätsschocks ihren Nettozahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum von 30 Tagen nachkommen zu können. Die LCR ist eine Schlüsselkomponente der als Basel III bekannten Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken, mit denen eine Wiederholung der Finanzkrise von 2008 verhindert werden soll. Die LCR wird durch einen Stresstest ermittelt.

Die Aufseher der 27 Staaten im Basler Ausschuss müssen nun die schwierige Frage lösen, wie weit die Liste der Aktiva, die zur Berechnung der LCR herangezogen werden sollen, im Vergleich zu dem Entwurf von 2010 erweitert wird, wie drei mit dem Vorgang vertraute Personen sagen. Sie wollten aufgrund der vertraulichen Natur der Sache namentlich nicht genannt werden.

Dabei wird nach Aussage von zwei Personen diskutiert, ob auch durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere (ABS) von den Banken verwendet werden können, um den Liquiditätsstandard zu erreichen.

Die Banken haben sich für eine starke Ausweitung der zulässigen Wertpapiere eingesetzt. Ohne eine Überarbeitung der Standards wären sie dazu gezwungen, die Kreditvergabe einzuschränken, sagen sie.

“In der Praxis gibt es eine Reihe von Aktiva, die Liquidität bieten”, sagt Mark Bearman von der Association for Financial Markets in Europe, einem Verband zu dem auch Deutsche Bank AG, BNP Paribas SA, und Goldman Sachs Group Inc. gehören. Darunter fielen “Aktien, qualitativ hochwertige Verbriefungen, Gold und andere Rohstoffe”. Dasselbe gelte auch für solche Papiere, die Zentralbanken als Sicherheiten akzeptierten, fügt er hinzu.

Dem Vernehmen nach gibt es nur wenig Unterstützung im Basler Ausschuss für die Einbeziehung von Gold und Aktien. Bei den ABS seien die Meinungen geteilt, und zwar relativ gleichmäßig, sagen zwei Personen.

Der LCR-Entwurf von 2010 begrenzt die Aktiva, die von den Banken zur Einhaltung des Standards verwendet werden können, zum Großteil auf Barmittel und Staatsanleihen. Hochwertige Unternehmensanleihen und gedeckte Schuldverschreibungen könnten zum LCR-Puffer zählen, in den meisten Fällen dürfen sie aber maximal 40 Prozent ausmachen.

Der Basler Ausschuss erwägt zudem, ob die Regelung erst nach 2015 oder ab 2015 schrittweise eingeführt wird, wie eine mit den Verhandlungen vertraute Person sagte. Möglich sei aber auch, dass der Ausschuss an dem bisherigen Zeitplan festhält. Auch der Stresstest, durch den die LCR ermittelt wird, könne weniger streng gestaltet werden, verlautet aus Kreisen.

Einige Zentralbanken, darunter die EZB, haben davor gewarnt, dass die Umsetzung der Geldpolitik durch die Mindestliquiditätsquote erschwert werden könne. Denn Banken wären nicht mehr in der Lage, ihre qualitativ hochwertigsten Aktiva als Sicherheiten zu hinterlegen.

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), bei der der Basler Ausschuss angesiedelt ist, erklärte am 9. Dezember, die LCR stehe der Durchführung von Geldpolitik nicht im Wege, allerdings müssten die Zentralbanken wohl “ihren operativen Rahmen anpassen, um dem neuen Umfeld gerecht zu werden”.

Die weltweiten Notenbanken und Aufsichtsbehörden werden die Arbeit des Basler Ausschusses zur LCR bei einem Treffen im Januar überprüfen. Sollte kein Konsens gefunden werden, dürfte die Unsicherheit über die Umsetzung von Basel III weiter zunehmen. Denn die Aufsichtsbehörden aus der EU und den USA hatten bereits erklärt, dass sie die internationale Frist zur schrittweisen Einführung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zum 1. Januar 2013 nicht einhalten können.

“Basel steht meiner Meinung nach am Abgrund”, sagt Petrou. (Bloomberg)
 

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trixly
Noch ein 3 tag wie dieser wer der Hammer^^2013-04-10 19:10:00
38 Postings

seit 2012-10-18

2 Tage in folge über 5% echt gras hoffe das morgen auch nochmal hoch geht^^

, Nr. 1 
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