Die CA Immo macht gegenüber dem Gericht einen Schaden von "zumindest 200 Mio. Euro" geltend, der aus den strafrechtlich relevanten Handlungen der Beschuldigten in der Buwog-Causa entstanden sei. Dies geht aus dem ergänzenden Schriftsatz zum Privatbeteiligtenanschluss hervor, der dem "Falter" vorliegt und der APA zur Einsicht übermittelt wurde. Die CA Immo hatte heute auf Anfrage der APA zwar ihre Schadenersatzforderung gegen die Buwog-Beschuldigten, darunter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestätigt, aber nicht die konkrete Höhe der Forderung.
"Der CA lmmo ist aus den strafrechtlich relevanten Handlungen der Beschuldigten ein Schaden in Höhe von zumindest 200 Mio. Euro entstanden, der hiermit geltend gemacht wird und der sich insbesondere aus Beraterhonoraren (in Höhe von zumindest 500.000 Euro) und dem entgangenen Gewinn zusammensetzt. Der entgangene Gewinn wurde dabei im Wesentlichen aufgrund von in Geschäftsberichten der Immofinanz AG ausgewiesenen Bewertungs- und Verkaufsergebnissen, abzüglich Finanzierungskosten sowie latente Steuern, ermittelt", heißt es im Schriftsatz.
"Da die CA lmmo mangels Kenntnis sämtlicher konkreter vertraglicher Regelungen, die zwischen der Republik Österreich einerseits und dem 'Österreich Konsortium' andererseits zur und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zuschlagsentscheidung getroffen wurden, derzeit nicht in der Lage ist, die Höhe des Schadens konkret zu beziffern, richtet sich der Anspruch der CA lmmo hilfsweise auch auf die Feststellung, dass die Beschuldigten zum Ersatz des Schadens gegenüber der CA lmmo dem Grunde nach verpflichtet sind."
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