Das Milliardendesaster bei der Schweizer Großbank UBS durch einen Zockerhändler hat weitere Folgen für die Großbank. Die
Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden der
Schweiz (FINMA) und Großbritanniens (FSA) leiten eine aufsichtsrechtliche Untersuchung ein.Dabei geht es um die Frage, ob die Kontrollmechanismen der UBS-Investmentbank zur Verhinderung und Aufdeckung verbotener Handelsaktivitäten ausreichend waren und den Vorschriften entsprachen.
Eine im September eingeleitete, unabhängige Untersuchung habe Hinweise zutage gefördert, die ein formelles aufsichtsrechtliches Verfahren rechtfertigten, sagte FINMA-Sprecher Tobias Lux am Freitag auf Anfrage der Schweizer Nachrichtenagentur sda. Bis zum Abschluss des aufsichtsrechtlichen Verfahrens werde die FINMA voraussichtlich keine weiteren Informationen veröffentlichen.
Im letzten Jahr hatte ein UBS-Händler in London mit nicht erlaubten Geschäften 2,3 Mrd. Dollar (1,75 Mrd.
Euro) verzockt. Bereits unmittelbar nachdem der Fall aufgeflogen war, hat die FINMA im September korrigierende und präventive aufsichtsrechtliche Maßnahmen angeordnet, wie Lux sagte. "Wir warteten nicht zu, bis die Untersuchung oder das Verfahren abgeschlossen sind, sondern ergriffen sofort nach dem Vorfall dort Maßnahmen, wo dies angezeigt war, und dehnten diese Maßnahmen im Verlauf der Untersuchung aus", sagte Lux.
Die UBS erklärte der Nachrichtenagentur Reuters, sie sei über den Schritt der Behörden informiert worden. Sie könne aber wegen regulatorischer und rechtlicher Vorschriften nicht mehr zu dem Fall sagen. Sie werde die Risikokontrolle auf jeden Fall verbessern.
Der Skandal im Handelsraum erschütterte die UBS: Konzernchef Oswald Grübel zeigte sich über den Verlust in Milliardenhöhe "zutiefst schockiert" und trat kurz darauf zurück. Denn als Konzernchef trage er die volle Verantwortung für das, was in der UBS passiere. Wenige Wochen später kündigte auch Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger an, er werde sein Amt vorzeitig aufgeben.
Ein Londoner Gericht verweigerte inzwischen am Freitag dem beschuldigten UBS-Händler eine Freilassung aus der Haft gegen Kaution. Damit bleibt der 31-Jährige voraussichtlich bis zum Beginn des Prozesses am 3. September hinter Gittern. Am vergangenen Montag hatte er auf "nicht schuldig" plädiert. Die Anschuldigungen seien gravierend und mit stichhaltigen Beweisen belegt, sagte der Richter am Londoner Gericht zu seinem Entscheid. Es war der erste Antrag des Händlers auf Haftentlassung.