Es liegt ein technisches Kaufsignal vor solange der Markt über dem Gann Bereich bei 2.6431 bleibt. Wenn der Titel weiter steigt könnte der Gann Widerstandsbereich bei 2.6946 (93.75%) oder der Fibonacci Bereich bei 2.7460 (100.00%) schon bald getestet werden.Über diesem Bereich liegt ein wichtiger (100.00%) Gann Widerstandsbereich bei 2.7460. - Kurzfristige Marktbeurteilung: Neutral - Mittelfristige Marktbeurteilung: Steigend - Vorsicht: Negative Momentum Divergenzen - Vorsicht: Negative Stochastic s Divergenzen - 15 Tage Vola ist Tief. 200 Tage Vola ist Tief. - Statistisch positivster Tag der Woche: Mi, schwächster Tag: Mo. - Der nächste Fibonacci Stress-Tag ist der 28.Mar.2012. - 09.Feb: Bearish Harami (Bearish Signal)
Ich hab da mal ne Frage.Ich wohne in Deutschland und habe letztes jahr einiges an Quellensteuer abgeben müssen bei der Dividende der IIA nun habe ich gehört das man sich das zurückholen kann.
Hat das schon einer gemacht? Wie geht das?
Nach abzug aller Steuern sind mir hier in Deutschland gerade mal 60% der Div über geblieben.
Da die Auschüttung im Oktober 2011 seitens der IIA als Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG 1988 qualifiziert wurde, glaube ich nicht, dass dir eine (österreichische) Quellensteuer abgezogen worden ist!
Kann es sein, dass dein depotführendes Kreditinstitut in Deutschland ist und man dir die deutsche Kest abgezogen hat?
so hab mal mit der Bank Tele. hätte ich gleich machen sollen Abrechnung ist falsch wegen der Einlagenrückzahlung keine Quellensteuer bleiben nur die Deutschen 40%.
Deutschland hat 25%: http://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungs... der Soli und die Kirchensteuer sind zwar selbst 5,5 bzw 8 oder 9%, aber die werden ja auf den Steuerbetrag selbst aufgeschlagen, d.h. ~14% von 25% macht etwas unter 3% macht in Summe nie mehr als ~28%.
es hätte wie bereits gesagt wahrscheinlich gar keine österr. Quellensteuer anfallen sollen, aber das könnte im DBA speziell geregelt sein. Es sollte sich aber zumindest ein Teil zurückholen lassen. Warum D auch noch mal voll zulangt, verstehe ich überhaupt nicht: der Anleger zahlt in Summe nicht mehr als wäre er nur im Inland steuerpflichtig gewesen. Also wenn Ö 15% erhebt, dann dürfte D nur mehr 10% verrechnen um in Summe 25% (oder wie hoch der aktuelle Satz in D auch ist) zu erhalten. Die DBA teilen das nur ungefähr hälftig auf.
soll das heißen von 10 Cent Dividende/Aktie sind dir unter Abzug der oben angeführten Abzüge (=63,95 % - sofern alle von der Basis 10 Cent berechnet wurden) gerade mal 3,605 Cent gutgeschrieben worden ??
Das kann mMn nicht stimmen; sollte die Ausschüttung nicht als Einlagenrückzahlung behandelt worden sein hat Deutschland gemäß Artikel 10 Abs 1 DBA Österreich-Deutschland in deinem Fall das Besteuerungsrecht (da du in D ansässig bist); gemäß Artikel 10 Abs 2 b des DBA hat Österreich das Recht eine Quellensteuer von 15 % einzubehalten, wobei Deutschland gem. Artikel 23 Abs 1 b dir diese österreichische Steuer auf die deutsche anzurechnen hat. ----- so lese ich zumindest das DBA Österreich Deutschland.
Was sagt "§ 30" (der kommt doch aus dem Fach, er ist doch Steuerberater !) dazu ? Vielleicht hat Zeit es genauer zu erläutern?
@ k.krammer stimmt hast recht soli und kirchensteuer werden dann anders berechnet also kein 40% sondern nur ca 28%
@ Soon danke für die mühe bei der falschen Abrechnung sind von den 10 cent nur 5,7... cent Div über geblieben. Also keine 63% abzüge weil die Quellensteuer teilw. bei der Deutschen Kapitalertragssteuer angerechnet wird
@Soon:
Was soll ich da noch genauer erläutern? Genauer als du es getan hast, geht nicht mehr. Die österreichische Quellensteuer iHv 15% hat Deutschland auf die rund 28% anzurechnen. Wenn Österreich mehr als die zustehenden 15% einbehält, kannst du dir die 10% unter Verwendung der Formulare ZS-RD 1 und ZS-RD 1A rückerstatten lassen:
Ob bei einer Einlagenrückzahlung Österreich das Recht hat überhaupt eine Quellensteuer einzubehalten, müsste ich mir im Detail ansehen. Ich denke aber ja, weil eine Einlagenrückzahlung die Anschaffungskosten senkt und somit bei einem späteren Verkauf den Veräußerungsgewinn erhöhen würde. Bei einem deutschen Staatsbürger hat aber gemäß dem DBA Ö-D Deutschland das Recht auf die Besteuerung des Veräußerungsgewinns und würde somit Österreich diesbezüglich das Besteuerungsrecht verlieren. Daher gehe ich davon aus, dass Quellensteuer einzubehalten ist.
hätte mal eine andere Frage zu den Steuern.
Mache in den nächsten Tagen meinen Steuerausgleich, muss ich dabei die gewinne vom Jahr 2011 noch angeben oder bekomme ich da automatisch dann im April Nachricht von Finanzamt über meine zu zahlende KEST ?
Wenn du im Jahr 2011 Veräußerungsgewinne aus Aktien hattest, die du ab dem 1.1.2011 gekauft hast, musst du die Gewinne in deiner Einkommensteuererklärung (bzw. Arbeitnehmerveranlagung) angeben.
ACHTUNG: Diese werden nicht mit 25% WP-KESt versteuert, sondern zum regulären Einkommensteuertarif (bis zu 50%).
Dies gilt auch noch für Verkäufe von Aktien, die du ab dem 1.1.2011 angeschafft hast und bis 31.03.2012 verkaufst. Erst bei Verkäufen dieser Aktien ab dem 1.4.2012 wird von der Bank automatisch die WP-KESt einbehalten. Die Spekulationsfrist wurde aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens (VfGH-Beschwerde) auf 15 Monate verlängert, damit dem Finanzamt keine Transaktion durch die Lappen geht.
Realisierte Verluste in 2011 kannst du nur dann abziehen, wenn die Aktien entweder ab dem 1.1.2011 gekauft wurden, oder wenn du Aktien mit Verlust verkauft hast, die zwar vor dem 1.1.2011 angeschafft, aber noch innerhalb der damals gültigen 1 jährigen Spekulationsfrist veräußert wurden.
Die Verlustanrechnung auf entstandene Gewinne im Zeitraum 1.1.2012 bis 31.3.2012 kann nur mit Veräußerungsverlusten aus folgenden Transaktionen erfolgen:
Ankauf ab 1.1.2011 UND Verkauf zwischen 1.1.2012 und 31.3.2012.
Zwischen 1.4.2012 und 31.12.2012 erfolgt der automatische Verlustausgleich durch die Banken noch NICHT. Die Bank muss dir nur bis spätestens 30.04.2013 eine Endabrechnung zustellen, mit der du dann im Wege der Veanlagung den Verlustausgleich vornehmen kannst.
Ab 1.1.2013 werden die Banken den Verlustausgleich laufend vornehmen.
Kurzfassung: Es ist keine österreichische KESt auf Einlagenrückzahlung einzubehalten. Die letzte IIA Div sollte daher jedenfalls ohne öst. KESt Belastung ausgezahlt worden sein.
Wieder mal toll recherchiert: "Bei der CA Immo handelt es sich um jene Bank, die beim Privatisierungsverfahren der Bundeswohnungen knapp dem Immofinanz-Konsortium unterlegen war."
An alle CAI-Aktienbesitzer: ihr seid jetzt Anteilehalter einer Bank, also Obacht ;)
Diese Artikel ist an sich ein recherchetechnisches "Meisterwerk" ;)
Die "Klage" ist ein Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren und keine Klage. Die könnten uU in einem allfälligem Prozess etwas zugesprochen bekommen, bei so einem komplizierten Thema (wie willst du den entgangenen Gewinn berechnen und nachweisen?; Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass man dieselben Ergebnisse, wie die Immofinanz erreicht hätte) läuft das erst Recht auf einen anschließenden Zivilprozess hinaus.
Zusammengefasst: Das ist eigentlich eine Nullmeldung mit einer netten von der CAI behaupteten Zahl.
mehr nicht!
Wie schon richtig erwähnt. Es ist nur eine Beteilgigung als Privatperson im ev STP-Verfahren.
Ansprüche könnten dann erst (nach Abschluss des Strafprozesses, samt Verurteilung) im ZRS Verfahren erfolgen.
Ich betrachte das Ganze als weitere Inszenierung. Die Causa ist sehr gut überlegt. Zum einen lenkt man von den richtig großen Provisionszahlungen ab, zum anderen bringt man einen Nebenschauplatz in Zentrum.
Strafrechtlich ist es unbedeutend, ob er den Ertag, oder wer auch immer, versteuert hat. Hier gilt nur zu klären, woher das Geld kommt. Von der BUWOG kann es nicht sein, da die Provision erst später floss. Von seiner Fam kann es schwer möglich sein. Von ihm darf es nicht sein! Also, Schwiegermami muss her. Und das war, und davon kann man ausgehen, sicherlich vorher beprochen mit ihr.
Die Feststellung, dass Mami keinen wirtschaftlichen Zuigriff oder Verfügungsgewalt zum genannten Konto hat, ist kein Widerspruch, sondern eine Bestätigung der Aussage Grasser.
Die Finanz (nicht die STA) hat nun zu erheben, ob und wer hier Steuer zu entrichten hat!!
"Für das Geschäftsjahr 2011/12 erwarten die Analysten nun einen Überschuss von 394 Mio. Euro (vorherige Prognose: 280 Mio. Euro). Statt eines negativen Bewertungsergebnisses von 14 Mio. Euro wird unter diesem Posten nun mit einem Gewinn von 205 Mio. Euro gerechnet."
Man erwartet, dass die Prognosen erheblich übertroffen werden, senkt aber das Kursziel geringfügig von 3,27 auf 3,2 Euro.