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Thread "Frage zur Vermögenszuwachssteuer ?" zu V-Steuer
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c.schroli
Frage zur Vermögenszuwachssteuer ?2012-03-19 15:34:23
482 Postings

seit 2005-06-12

Hello !
Ich habe heute bei http://www.foonds.com/article/18...
den Artikel über die Steuer gelesen.
Es geht darum wie die Schöllerbank damit umgeht.
Unter anderem im Text :"......im Rahmen der Übergangsbestimmungen einmalig zum 01.04.2012 mit dem sogenannten
„gemeinen Wert“ im Sinne der KESt-Neu pauschal ermittelt. Diese pauschale Wertermittlung erfolgt für die
oben angeführten Wertpapiere zum aktuellen Marktpreis am 30.03.2012.............Diese, durch die Bank pauschal ermittelten Anschaffungskosten, werden als Kaufpreis für Ihre Wertpapiere
festgesetzt und fließen in die Ermittlung der KESt-Neu-Bemessungsgrundlage bei einem späteren Verkauf
ein. "

Diesen Teil höre ich so eigentlich zum ersten mal.
Ich habe mich schon darauf eingestellt Positionen mit Gewinn noch vor dem 1.4. zu realisieren und Positionen die stark im Verlust sind danach zu verkaufen.
Der vorige Artikel würde dies aber obsolet machen.

Frage ?
Wenn ich eine Position nach dem 01,01,2011 gekauft habe und mit ihr jetzt 20 % im minus bin wird sie dann am 30,03,2012 auf null gesetzt ? Nach einem 5 % Anstieg zahle ich V.Kest ?

Lg schroli

, Nr. 1 
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junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


ja, so wurde mir das auch von meiner Bank erklärt. Es steht dir aber zu über die Einkommenssteuererklärung und VOrlage von Kaufbelegen etc. die KESt rückzufordern.

Diese Variante der pauschalierten Anschaffungskosten für Käufe nach 1.1.2011 ist für mich ein Wahnsinn. Da hilft dann wirklich nur die eigene Steuererklärung, da helfen einem die Banken nicht mit einem automatisierten Verlustausgleich, weil sie defakto die Steuerbemessung von Haus aus falsch berechnen.

, Nr. 2 
antworten
Skeptiker
7212 Postings
seit 2007-10-23


Wenn solche, nach dem 1.1. 2011 gekauften Positionen per 30.3.2012 im plus sind, dann wäre die Regelung aber ein Vorteil, oder seh ich das falsch?

, Nr. 3 
antworten
c.schroli
482 Postings
seit 2005-06-12


Klar ein Vorteil.
Denn dann könnte ich mir schon mal die spesen erparen vom Verkaufen und wieder Kaufen.

Brennende Frage weil ja das Datum immer näher rückt.

, Nr. 4 
antworten
stcorona
6864 Postings
seit 2009-04-22


ich schließe die "alte Zeit der alten Steuern" am 31. 03. mit einem ausgekehrten leeren Haus besenrein ab.

Ab dann, wenns juckt beginne ich jungfräulich, einfach und überschaubar die neue Zeit der neuen Steuer wo ich nichts mehr zun tun habe, außer zu gewinnen.

So einfach ist das dann, alles andere macht die Bank.

Wieviel Wurst dann am Ende des Tages am Teller bleibt wird sich zeigen.
Machen kann man sowieso nichts dagegen und der Mensch gewöhnt sich an alles.

, Nr. 5 
antworten
Phronesis
3585 Postings
seit 2009-01-09


Gratuliere: 1 Tag, Weltrekord!

, Nr. 6 
antworten
berkshire
257 Postings
seit 2008-08-18


Ich habe bei Direktanlage angefragt, folgende Antwort:
Kauf Jan.11 um € 10, Verkauf Mai 12 mit Kurs 14. Als Kaufkurs gilt der Kurs vom 1.4.12! Wenn Kurs am 1.4.12 € 14 beträgt, keine KEST ! Wenn Kurs am 1.4.12 € 8 beträgt, wird KEST vom "6 Euro-Gewinn" berechnet. Ausgleich im Nachhinein beim FA möglich.

, Nr. 7 
antworten
berkshire
257 Postings
seit 2008-08-18


Nachtrag: Fast alle Banken machen es so, weil es für Banken den wenigsten Aufwand ergibt (lt Medienberichte). Es ist aber durchaus möglich, dass die eine oder andere Bank eine korrekte Abrechnung vornimmt.

, Nr. 8 
antworten
AktieX
248 Postings
seit 2010-08-05


anderes Beispiel:

ich habe am 14.02.12 100 Stück zu einem Kurs von 13€ gekauft.
am 20.05.2012 verkaufe ich 100 Stück zu einem Kurs von 18€. Dann werden 5€ Gewinn automatisch versteuert, richtig?

Was passiert aber mit den Trades davor?

Ich habe vor 30.03.2012 wöchentlich gekauft und verkauft. Werden die im Nachhinein automatisch versteuert? Nein oder?

LG
AktiEX

, Nr. 9 
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c.schroli
482 Postings
seit 2005-06-12


Ich werde morgen mal bei Brokerjet anrufen, den das mit dem Marktwert zum 30,03, habe ich scheinbar überlesen.
Oder Brokerjet löst dies anders.

, Nr. 10 
antworten
junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


Du kannst beim Verkauf über deine BAnk/Broker wählen welchen Bestand deiner Aktie du verkaufen willst. Die Aktien sind nach ihrem Erwerbsdatum in extra-Bestände unterteilt, somit kannst du entscheiden, ob du Verlust oder Gewinn realisieren willst.

@berkshire:
genau so ist es.

, Nr. 11 
antworten
berkshire
257 Postings
seit 2008-08-18


im ersten Fall: 5 Euro Gewinn sind hier nicht entscheidend. Der Kurs am 1.4.2012 ist entscheidend, ob KEST bezahlt werden muss, oder nicht. Annahme Kurs am 1.4.12 ist 17, dann KEST von einem Euro! Abgerechnete Trades bis 31.3.2012 sind selbst in die Einkommensteuer aufzunehmen, Banken berechnen KEST erst ab Verkauf 1.4.2012.

, Nr. 12 
antworten
berkshire
257 Postings
seit 2008-08-18


@ junkfritz: möglicherweise bei BJ möglich, leider bei Direktanlage nicht.

, Nr. 13 
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junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


sollte spätestens ab 1.4. bei allen Brokern möglich sein. Hast du zB 100 Stück Immofinanz 2009 gekauft und dann im März 2012 noch 100 Stück kannst du beim Verkauf wählen welchen Bestand du verkaufen möchtest.

, Nr. 14 
antworten
c.schroli
482 Postings
seit 2005-06-12


Scheinbar sind hier große Unterschiede der jeweiligen Broker.
Brokerjet unterscheidet nur zwischen Positionen die entweder vor dem 01,01,2011 oder danach gekauft wurden.
Bei oftmaligen Stückwechsel nennen sie es LIFO (last in first out ).

@ berkshire
Kurios zum Beispiel: kauf 01,01,11 um 20€ ,Kurs 01,04,12 dann 15€ und verkauf 01,05,12 um 20€ ---> folglich kein Gewinn aber Kest für 5€

Na bum ,dann warten bis ca, Februar 2013 um es beim Lohnsteuerausgleich zurück zu holen.

, Nr. 15 
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kos
1271 Postings
seit 2008-04-10


na bravo! das passt so richtig ins bild dieser unsäglichen steuer!
und man ist diesen abzockern und unfähigen bürokraten vollkommen ausgeliefert!

es hilft nicht einmal, so eine verlustposition wie im beispiel von schroli vorher noch zu verkaufen - wenn man wieder kauft, zahlt man erst recht für einen eventuellen kursgewinn dann die steuer!
oder übersehe ich da etwas?

, Nr. 16 
antworten
berkshire
257 Postings
seit 2008-08-18


@c.schroli: bei Direktanlage ist es sicher so - ich hab es schriftlich
(E-Mail). Alt- und Neubestände werden natürlich auch bei Direktanlage getrennt. Ändert aber nichts an der verrückten Abrechnung der Neubestände ab 1.4. Seitens Direktanlage wurde argumentiert, dass man die zuviel bezahlte KEST ja vom FA rückgefordert werden kann (bei der Veranlagung ein Jahr später). Wäre interessant, ob BJ wirklich bis 1.4. eine korrekte Abrechnung zustandebringt.

, Nr. 17 
antworten
Phronesis
3585 Postings
seit 2009-01-09


Ich glaube der Grund für den Stichtag ist, dass nicht diejenigen die Gewinne haben vorher noch verkaufen.
Somit gibt es eigentlich nicht wirklich einen Nachteil, aber den Vorteil bei Gewinn trotzdem weniger Steuer zu zahlen.

, Nr. 18 
antworten
AktieX
248 Postings
seit 2010-08-05


@Phronesis:

da hast du recht :-) *g*

LG

, Nr. 19 
antworten
junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


@berkshire:

Meines Wissens machen es alle Banken und Broker gleich, da diese Methode von allen Banken gemeinsam beschlossen wurde.

, Nr. 20 
antworten
fischamend
658 Postings
seit 2009-06-09


Alles ist viel viel einfacher wenn du weisst mit wem und wo du deinen broker hast,du brauchst nur KHG fragen um nicht weiter nachzudenken wie viel und warum und wieso du bezahlen musst(du zahlst weil du in Österreich bist.)Aber auch als kleiner Investor gibt es Legale Auswege,einfach informieren und nicht jammern.

, Nr. 21 
antworten
junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


"du zahlst weil du in Österreich bist"

naja, Österreich ist nicht das einzige Land, wo man für seinen Broker etwas bezahlen muss bzw. wo Steuern eingehoben werden.

Natürlich bin ich mit den Auswüchsen der WP-KESt auch nicht glücklich, aber ins Österreich-bashing würde ich nicht einsteigen, dafür lebe ich zu gern in diesem Land.

legale Auswege von der WP-KESt? Die da wären? Abgesehen von einem Depotwechsel ins Ausland natürlich.

, Nr. 22 
antworten
fischamend
658 Postings
seit 2009-06-09


@junkfritz auch wenn du dein Depot im Ausland hast musst du cashen oder besser ausgedrückt zahlen in Österreich.
Ich habe ein Depot in Gringolandia und muss doppelt bezahlen in Usa und Òsterreich,deswegen benütze ich es nicht.Was ich mit KHG sagen wollte auch mit einem kleinen Depotwert gibt es Legale mòglichkeiten sich nicht von den so korrupten österreichischen Politikern abzocken zu lassen,ein guter Internationaler und nicht kleingetretener Österreichischer Steuerberater und Notar kann dir sicher weiterhelfen.Informieren ist das drum herum,wenns dein Ex finanzminister legal kann dann du auch,mit viel weniger Kohle. lg. fisch in new york

, Nr. 23 
antworten
c.schroli
482 Postings
seit 2005-06-12


Also
Ich hab jetzt angerufen.
Auch Brokerjet setzt den"gemeiner Wert" ein.( Endkurs vom 30,03,2012)
Dies heißt natürlich ausputzen des Depots unnötig.

Es wäre jetzt aber sinnvoll ALLE Kurse vom 30,03,2012 zu drücken.;-)
Wer ist dabei ? Lol

Lg schroli

, Nr. 24 
antworten
Quant
4744 Postings
seit 2008-12-14


Ich kann das bei Brokerjet nirgendwo finden:

https://at.brokerjet.com/viewbin.ph...

Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Anschaffungskosten ab 1.1.2011 gespeichert wurden und bei Verkauf ab 1.4.2012 dann auch so genommen werden. Wozu dieser fiktive Kaufpreis am 30.3.2012?

, Nr. 25 
antworten
c.schroli
482 Postings
seit 2005-06-12


hab ich so auch nicht gefunden, darum sehr interessant für mich.
Ist aber devinitif so.
Der Fiktive Kaufpreis ist für die berechnung ob du Gewinn oder Verlust zu dieser Position hast. (eigentlich kurios )

, Nr. 26 
antworten
junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


Laut einer Info, die ich von meiner Bank bekommen habe (da war meine Quelle an der Umsetzung der WP-Kest in diesem Institut beteiligt) gibt es Banksektoren, die mit der lückenlosen Speicherung der Anschaffungskosten Schwierigkeiten hatten. Aus diesem Grund wurde nach einer Lösung gesucht, bei der sich das Haftungsrisiko der Bank gegenüber dem Staat für die Einhebung der Kest dementsprechend reduziert.

Es war klar, dass aus Konkurrenzgründen ein einheitliches System für alle Banken gefunden werden muss und man musste sich deshalb an den technisch schwächsten Sektoren orientieren und hat deshalb diese "Pauschalanschaffungswert-Lösung" erfunden und spielt den Ball in diesem Fall für den Verlustausgleich an den Anleger zurück.

Wie schon einmal geschrieben; für mich ein Wahnsinn!

, Nr. 30 
antworten
kos
1271 Postings
seit 2008-04-10


wieso drücken, schroli?

, Nr. 27 
antworten
c.schroli
482 Postings
seit 2005-06-12


Ja sorry Denkfehler Pushen natürlich

, Nr. 28 
antworten
kos
1271 Postings
seit 2008-04-10


ich hab nicht nur rhetorisch gefragt, bei all diesen willkürlichkeiten bin ich selbst immer in gefahr, etwas wichtiges zu übersehen.
für mich ist es ganz logisch, dass unter solchen bedingungen die wiener börse und der österreichische kapitalmarkt eingehen werden - wer will sich das noch antun?
und wenn dann die kosten dieser neuen steuer höher sind als die erlöse? kein problem! das zahlen ja wieder wir!

, Nr. 29 
antworten
Quant
4744 Postings
seit 2008-12-14


@ c.schroli & junkfritz

Vielen Dank für eure Bemühungen und Erklärungen!

, Nr. 31 
antworten
Lügendetektor
113 Postings
seit 2011-10-14


1.) Das Chaos braucht wohl niemanden zu überraschen. In diesem Forum ist oft genug darauf hingewiesen worden, dass Zukäufe auf einem Inlandsdepot unsinnig sind.

2.) Die Ziele der Regierung sind: a.) die Anleger möglichst zu schröpfen b.) den Banken dabei nicht allzusehr weh zu tun. Damit wird das Ganze verständlicher (z.B. die "Großzügigkeit" auf Depotebene automatische Verrrechnung zu erlauben. Damit merken die Anleger den Schmerz nicht to deutlich und kommen nicht gar noch auf die Idee sich aufzuregen!).

3.) Getrennte Verrechnung verschiedener Kaufzeitpunkte mit gleicher WKN scheint mir rechtlich nicht gedeckt:
"Bei allen in einem Depot befindlichen Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen." (EStG $27a (4) 3., Fassung per 1.4.2012)

4.) Bedeutete die fiktive Bewertung bei Kauf nach 1.1.2011, dass auf den fiktiven Gewinn per 1.4.2012 Spek.Steuer zu zahlen ist?

, Nr. 32 
antworten
junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


zu 3.;
Ich stell mir das so vor, dass von der Bank sehr wohl das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet wird. Somit führt die Bank die WP-KESt automatisch vom Durchschnittspreis ab. Wenn ich aber in mehreren Tranchen gekauft habe, wähle ich trotzdem die Tranche des Verkaufs selber aus und habe mittels Beleg die Möglichkeit über die Steuererklärung den Durchschnittspreis - wenn zu meinen Lasten - richtigzustellen.... so könnte es laufen...


zu 4.:
Die Bewertung ist ja nicht wirklich fiktiv. Beispiel:
Du kaufst die Erste Bank 02/2011 um 18,--. Per 1.4.2012 steht sie bei 22,--. Du verkaufst sie im Herbst 2012 um 28,--. Dann bezahlst du KESt von 28-22 = 6,--*0,25 = 1,50 KESt. Somit wäre dieses Szenario für dich günstiger, als wenn dein wahrer Kaufkurs mit 18,-- angesetzt wurde. Leider ist in den meisten Fällen bei Käufen im Frühjahr 2011 der Kaufkurs aber wohl höher als er am 1.4.2012 sein wird und dann wirds zum Nachteil und ich muss händisch über die Steuererklärung nachbessern.

Fazit:
Ein Mega-Schaden der hier dem österreichischen Kapitalmarkt entsteht. Leider werden dies die handelnden und regierenden Personen erst merken, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen.

, Nr. 33 
antworten
junkfritz
294 Postings
seit 2010-12-13


Ergänzung:

Aufpassen heißts auch bei Depotüberträgen nach 01.04.2012:

Nur bei gleicher Inhaberstruktur am Empfängerdepot wird keine Steuerkapitalisierung durchgeführt. Überträgt Kunde A sein Depot auf das eheliche Gemeinschaftsdepot von A+B wird die KESt wie bei Verkäufen berechnet, weil sich die Inhaberstruktur verändert. Auch ein Detail das nicht groß bekannt ist.

, Nr. 34 
antworten
Lügendetektor
113 Postings
seit 2011-10-14


Zu 4.) Das verstehe ich schon. Ich frage mich nur, ob der Fiskus nicht auch die 22-18=4,- irgendwie in seine Begehrlichkeit einbeziehen könnte (z.B. mittels der so verlogen benannten "Spekulations"steuer).

, Nr. 35 
antworten
 
peterl
Einzelunternehmen: KESt oder GUV?2011-11-29 09:16:18
310 Postings

seit 2005-10-21

weiss das wer? gilt für einzelunternehmer, wenn sie auf die firma wertpapiere kaufen die kest oder wird das in der guv bewertet?

, Nr. 1 
antworten
Lügendetektor
113 Postings
seit 2011-10-14
§ 30_StB
446 Postings
seit 2009-10-22


Kurz und bündig:

Es fällt auch im betrieblichen Bereich KESt an. Jedoch gibt es vier Vorteile:
1. Anschaffungsnebenkosten (Spesen) sind abzugsfähig
2. Teilwertabschreibungen (nicht realisierte Kursverluste) sind möglich
3. Verluste aus KapVermögen können mit restlichen betrieblichen Gewinnen zur Hälfte verrechnet werden
4. Ein danach verbleibender Verlustüberhang ist vortragsfähig

, Nr. 3 
antworten
 
ZertifikateAustria
KESt-freie Gewinne2011-01-25 11:37:07
5 Postings

seit 2011-01-11

Liste mit Zertifikaten, die letztmalig bis zum Stichtag 30.09.2011 KESt-freie Gewinne ermöglichen unter

http://www.zertifikate-austria.at/kest

, Nr. 1 
antworten
bird
266 Postings
seit 2008-12-16
> Re(1): KESt-freie Gewinne2011-01-25 11:56:29


KESt frei (=25%), aber ESt pflichtig (=50%)

, Nr. 2 
antworten
ZertifikateAustria
5 Postings
seit 2011-01-11
>> Re(2): KESt-freie Gewinne2011-01-25 12:03:56


Nach Ablauf der Speku-Frist nicht.... Alte Regelung gilt noch bis 30. September 2011

, Nr. 3 
antworten
Luegendetektor
141 Postings
seit 2010-11-08
> Re(1): KESt-freie Gewinne2011-01-25 16:10:24


KESt-frei vielleicht, dafür wirst du von den Emittenten geschröpft. Die behalten sich nämlich die Dividenden ein (ATX, Eurostoxx50. Nikkei, etc. sind Preisinidzes, keine Returnindizes wie z.B. der DAX).

Langfristig sind Dividenden wichtiger als Kursgewinne, siehe z.B.: http://www.visualizingeconomics.com/2011/01/11...

Vom Emittentenrisiko reden wir hier schon gar nicht.

, Nr. 4 
antworten

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