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Thread "Gemeinschaftsrecht vs. nationales Recht" zu bwin.party
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T.C.
Gemeinschaftsrecht vs. nationales Recht2006-11-08 19:04:21
109 Postings

seit 2006-02-15

Es ist immer wieder spannend zu beobachten, wie sich die Berichterstattung auf den Kursverlauf von bwin auswirkt.

Persönlich haben mich in den letzten Tagen die Forumsbeiträge von mal2 (Bloomberg) bzw. die Meldungen über das „bwin-Bündnis gegen das Wettmonopol“ und gemeinsame „Lobbying-Aktivitäten der Branche“ interessiert. Das lässt hoffen, dass die Diskussion doch noch auf einer konstruktiven Ebene fortgesetzt wird und in Folge rechtliche, wirtschaftliche und sozialen Rahmenbedingung für eine regulierte Öffnung des Marktes geschaffen werden.

Und an diesem Punkt.....

lande ich wieder bei der Diskussion mit Herrn Scherf. Leider konnte ich die letztes Mal nicht fortsetzen. Es geht noch immer um die Frage, ob bwin (und andere bookies) in Europa Wetten und Glücksspiele legal anbieten dürfen. Wobei ich gleich vorausschicke, dass die Schweiz kein Mitgliedstaat der EU ist und eine Sonderstellung einnimmt (den letzten blog habe ich auch gelesen).

In diesem Zusammenhang muss ich noch einmal auf das Gemeinschaftsrecht zu sprechen kommen, weil ich mit Ihrer Interpretation nach wie vor nicht übereinstimme. Da die einzelnen Mitgliedstaaten ihr Hoheitsrecht auf die EU übertragen haben, hat das europäische Gemeinschaftsrecht Vorrang vor jedem nationalen Recht - auch vor dem Verfassungsrecht.
Die Gerichte der Gemeinschaftsmitglieder unterliegen der Hoheitsgewalt des EuGH. (http://europa.eu.int/eur-lex/de... oder http://123recht.net für alle die es genau wissen wollen)

Das primäre Gemeinschaftsrecht ist in den Gründungsverträgen normiert und enthält die vom EuGH verbindlich formulierten Grundrechte - damit wären wir beim Gemeinschaftsrecht der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht ist ein Folgerecht in Form von Verordnungen (verbindlich), Richtlinien (zielgerichtet), Entscheidungen (Einzelfälle) sowie Empfehlungen und Stellungnahmen (keine rechtliche Bindung - siehe auch aktuelle Entscheidung bezüglich Alkoholwerbung).

An dieser Stelle kann ich jedem empfehlen, den letzten Blog-Eintrag von Martin Arendts zu lesen, der auf den ersten Blick vielleicht nicht so interessant erscheint (EuGh verurteilt Griechenland...be24.at).

Wieder hat der EuGH einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit festgestellt... wieder geht es um eine fehlende Rechtfertigung für eine Ausnahme... es gebe zwar keine auf Gemeinschaftsebene harmonisierten Vorschriften für diese Spiele, Mitgliederstaaten müssten jedoch ihre Befugnisse unter Beachtung der durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben.... definitiv stellt der EuGH fest, dass auch bei über das Internet erbrachten Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, jede Beschränkung dieser Tätigkeit entsprechend dem Gambelli-Urteil eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt...... einfach lesen.....

Der EuGH hat wie Arendts festhält auch erneut klargestellt, „dass die Darlegungs- und Beweislast für die Einschränkung der Grundfreiheit bei dem beschränkenden Mitgliedsstaat liegt. Dieser muss nachweisen, dass es keine anderen, weniger einschränkenden Maßnahmen gibt und dass er alle Maßnahmen durchgeführt hat, damit das von ihm angegebene Schutzziel erreicht werden kann“ - er trägt also die volle Beweislast!

Im Übrigen macht der EuGH lt. Arendts auch deutlich, dass nur bei Glücksspielen mit höherem Gefährdungspotential ein europarechtliches Totalverbot denkbar ist (denkbar ist rein theoretisch viel), wobei noch abzuklären wäre, was unter höherem Gefährdungspotential zu verstehen ist. Ich bin nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe, aber ich denke ein solches Totalverbot würde sich nicht nur auf die bookies auswirken, sondern auf alle. Wer das forciert, wird wohl mit zu den Verlierern gehören (meine Meinung).

Interessant fand ich im Zusammenhang mit bwin auch die Pressemeldung, dass einige Lottogesellschaften in Deutschland am Montag das Internet-Glücksspiel über ihre Landesgrenzen hinaus geöffnet haben, nachdem ihnen das Bundeskartellamt mit Millionenstrafen gedroht hat.... dementsprechend müssten die DDR-Lizenzen eindeutig bundesweit gültig sein.

Jetzt gehe ich noch einen provokanten Schritt weiter, wenn davon auszugehen ist, dass die Glücksspielmonopole in Europa in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen und bwin & Co berechtigt sind, ihre Dienstleistungen EU-weit über das Internet anzubieten, wenn wie z.B. Heinz Mayer (Rechtsgutachten für bet-at-home, zur Rechtssituation in Österreich) und Martin Arendts festgestellt haben, eine Verkennung der Vorrangwirkung des Gemeinschaftsrechts staatshaftungsbegründend wäre, was wären die Konsequenzen? Und wer würde die Verantwortung dafür tragen? Wenn Existenzen und Werte vernichtet werden, wer haftet für Schadensersatzansprüche? Wer zahlt, wenn.....? Mir fällt da schon jemand ein und das würde mir gar nicht gefallen.

Sollte mir bei meinen Aussagen ein Fehler unterlaufen sein, wäre ich dankbar, wenn ein Rechtsexperte diesen korrigieren könnte. Ich erfahre gerne mehr dazu und wenn die Argumente und die Fakten mich überzeugen, nehme ich auch ohne wenn und aber einen neuen Standpunkt ein.....

Da ich ab morgen für einige Zeit offline gehe, kann ich auf eventuelle Kommentare und Richtigstellungen nicht mehr eingehen (wenn Sie schnell sind, kann ich sie vielleicht noch lesen).

In diesem Sinne, lassen wir uns überraschen.....

, Nr. 1 
antworten
scherf.com
1142 Postings
seit 2006-09-21


Egal was derzeit das Gemeinschaftsrecht der EU ist, in Sachen Glücksspiel trifft eine komplett andere Regelung zu. Und dies betrifft nicht die Sportwetten, die wie erwähnt ein komplett anderer Geschäftsbereich sind als eben Casino Glücksspiele und Lotterien.
Online Casino Glücksspiele und Lotterien gehören zu den gefährlichen Online Spielen die die Spielsucht fördern und die Leute Haus und Hof verlieren lassen, auch wenn jeweils bei den Einzahlungen 1.000 Euro Limits sind, usw. Durch die Zufallsgeneratoren der Software bestimmt der Online Glücksspielbetreiber den Hausvorteil der mit Sicherheit immer gegeben ist, d.h. jeder der auf bestimmte Zeit hin Online Glücksspiele spielt, verliert Geld - garantiert!

Während die EU hinsichtlich der Sportwetten keine Bedenken hat und die Dienstleistungsfreiheit von konzessionierten Betrieben in EU Staaten gewährleistet werden soll, so hat die EU mit seinem EUGh nicht das geringste Interesse einer Freigabe der Online Casino Glücksspiel- und Lotteriebetriebe, sondern vielmehr ist die EU an einer streng regulierten Freigabe der jeweiligen Monopole interessiert, die auch qualifizierten Privatunternehmen die Möglichkeit gewährt entsprechende Glücksspiel und Lotteriekonzessionen zu erwerben, wobei jene Konzessionen aufgrund der Art der Glücksspiel nur auf jeweils einen Staat bezogen werden können, so wie eben bereits erwähnte Bankkonzessionen, und etliche diverse Gewerbescheine die staatlich geregelt sind. Und das ist zum Schutz der Konsumenten, und insbesondere bei Online Glücksspielen und Lotterien die keine Transparenz aufweisen MUSS eine staatliche Regelung erfolgen. Unterm Strich ist es absolut unmöglich auf Dauer hin in einem Online Casinospiel zu gewinnen, d.h. es besteht ein garantierter Verlust bei den meisten Spielern. Online Gaming ist aussergewöhnlich gefährlich und sollte verboten sein, da es sich um nichts anderes als einen Vermögenstransfer vom Spieler zum Online Glücksspielbetrieb handelt.

Uns ist unklar warum BWIN nach wie vor z.B. in Österreich Casino Glücksspiele und Lotterien anbieten darf und die Websites (bwin.com, bwin.at, usw.) noch nicht dicht gemacht wurden, denn gemäss dem österr. Glücksspielgesetz dürften jene Betriebe ohne Konzession diese Glücksspiele nicht via Internet in Österreich anbieten, bzw. nicht einmal bewerben.
Sollte BWIN in Sachen Online Casino Glücksspielangebot bzw. Lotterien nicht demnächst z.B. in Österreich bzw. auch in anderen EU Ländern ein absolutes Verbot mit Konsequenzen erhalten, so wird es demnächst zu Kraftproben kommen indem gewisse grosse Anbieter entsprechend den österr. Markt bzw. Europa mit deren Online Casino Glücksspielangebot und Lotterien überlaufen werden, da anscheinend es z.B. in Österreich und anderen Ländern derzeit anscheinend keine negativen Konsequenzen bei der Verletzung des Glücksspielgesetzes gibt und praktisch jeder machen kann was er will.
Schon aus diesem Grund und nur aus prinzipiellen Gründen sollte es daher z.B. in Österreich links und rechts an jeder Ecke Casinos geben, und jeder Österreicher der sich eine goldene Nase verdienen will sollte einfach die Online Casino Software leasen bzw. kaufen und Online Casinos betreiben solange es eben keine negativen Konsequenzen gibt, sondern man praktisch mit einer im österr. Gesetz verankerten Straftat, d.h. "kriminellen" Handlung, sich deppert verdienen kann.

Uns regt auf dass ein Taufelberger 10 Mio. Euro im Jahr abkassiert und darauf pocht, dass er angeblich aufgrund der Gibraltar Lizenz hinsichtlich Online Gaming das Recht aufgrund der EU hat, die jeweils staatlichen Glücksspielgesetze zu verletzen. Dazu ist BWIN ein Unternehmen das Verluste baut, d.h. nicht einmal ein guter Online Gaming Betrieb ist, sondern anscheinend ziemlich schlecht gewirtschaftet wird. Wie schon erwähnt, abgesehen vom Sportwettengeschäft, häte BWIN längst dicht gemacht werden sollen, oder eben es allen anderen Interessenten erlaubt sein ebenfalls im Ausmass bzw. mit dem Glücksspielangebot von BWIN zu agieren und dann würde BWIN enorme Konkurrenz von den Topfirmen der Welt haben, und dann wäre natürlich der grosse Kampf um Marktanteile angesagt, und somit würden Margen schrumpfen, da dann auch die Hausvorteile bei Online Casino Glücksspielen entsprechend reduziert werden, damit eben mehr Spieler angelockt werden - ganz eine normale Strategie.

, Nr. 2 
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