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T.C.
Was wird sich ändern2006-10-22 20:51:09
109 Postings

seit 2006-02-15

Auch wenn die Ministerpräsidenten weiter am Glückspielmonopol festhalten und einen neuen Lotteriestaatsvertrag, der das Monopol schützt, durchboxen, sehe ich keine wesentliche Änderung für die derzeitige Rechtssituation.

1. Es gibt eine Vorlagefrage an den EuGH seitens des Kölner Verwaltungsgerichts (Vorlageverfahren von anderen Ländern liegen bereits seit längerer Zeit vor). Das dt. Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 28. März festgestellt, dass nationale Monopole gegen das Gemeinschaftsrecht in Hinblick auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstossen. Die Vorlagefrage soll klären, ob in der Übergangszeit bis zur Klärung der rechtlichen Situation ausnahmsweise nationale Regelungen weiterhin angewandt werden dürfen oder ob nicht ein vorläufiger Rechtsschutz (für die privaten Anbieter) eingeräumt werden muss. Hier wird bereits das bevorstehende Urteil in der Rechtssache Placanica deutliche Zeichen setzen - noch vor der Entscheidung im Falle des VG Köln. Dieses Urteil wird sich auch auf die Schadenersatzansprüche auswirken, falls die bereits getroffenen Behörden- und Gerichtsentscheidungen offensichtlich gegen Europarecht verstossen. (siehe Details blog Martin Arendts vom 9.10.06 sowie 26.9.06).

2. Ein Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele und Wetten im Internet (wie im ursprünglichem Entwurf verankert) würde mit großer Wahrscheinlichkeit einer verfassungs- und europarechtlichen Prüfung nicht standhalten und wäre auch sachlich schwer zu begründen. (siehe Details blog Arendts 8.9.06). Diese Sachfrage muss auch unter dem Aspekt betrachtet werden, dass in anderen europäischen Ländern Internetangebote legal (auch von Monopolisten) angeboten werden.

Die Aufforderung im Entwurf, dass Werbung lediglich "auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel" beschränkt werden muss und keinen Aufforderungscharakter haben darf, kann ich nur als Wischi-Waschi bezeichnen, das angepeilte Verbot der Banden und Trikotwerbung muss unter den oben genannten Vorgaben als Augenauswischerei angesehen werden, da Banden und Trikotwerbungen meist lediglich einen Namen transportieren und daher wohl kaum mehr als "Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel" liefern können. Was soll das also?

Die ganze Angelegenheit erscheint immer mehr als Politposse, die sich mit der Suchtproblematik wohl kaum in angemessener Weise auseinandersetzt und nur dazu dient, die eigenen Interessen an einem Monopoi zu verteidigen.

Nur zur Information: Die Anzahl der pathologischen Glücksspieler in Deutschland werden (DHS, Caritas) auf 150.000 bis 180.000 Personen geschätzt - das entspricht einem Bevölkerungsanteil von ca. 0,1 bis 0,2 Prozent. Zum Vergleich: 3 - 5 Prozent der deutschen Bevölkerung sind als alkoholsüchtig einzuschätzen. Die Relation ist erstaunlich oder? Die Suchtfolgen sind ähnlich dramtaisch wie bei der Glückspielsucht. Trotzdem gibt es kein staatliches Alkoholmonopol. Die Diskussion ließe sich endlos fortsetzen.

2004 beliefen sich die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen auf 4,17 Mrd Euro weitere 685 Mio Euro wurden an Vergnügungs-, Umsatz- und Gewerbesteuerzahlungen eingenommen. Die Umsätze haben sich kontinuierlich von 2000 bis 2004 in der Höhe von rund 27 Mrd Euro bewegt. Der Onlinemarkt wurde verschlafen. Ca. 40 Prozent der Umsätze wurden in Spielbanken, ca. 30 Prozent mit Lotto Totto und ca. 20 - 21 Prozent mit Geldspielautomaten erwirtschaftet.

Die Vergnügungssteuer wird pro Gerät eingehoben, die Nutznießer dieser Einnahmen sind die Kommunen - je mehr Geräte im Einsatz sind, desto höher sind die Einnahmen. Erst 2006 wurden einige Gesetze geändert. So wurde die Spielzeit an den Automaten von 12 Sekunden auf 5 Sekunden verkürzt und dadurch der Automatenindustrie ein besseres Geschäft erst ermöglicht (tolle Suchtbekämpfung was!).

Die politische Vorgangsweise geht weder auf die Suchtproblematik noch auf ihre Ursachen (Suchtpersönlichkeit!!!) ein und sie setzt dementsprechend auch keine staatlichen Maßnahmen die eine ernsthafte Grundlage zur Suchtprävention, Suchterkennung und Suchtbekämpfung gewährleisten würden.

So what?????!!!!! Was hat sich geändert?

, Nr. 1 
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