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Thread "Von der Undenkbarkeit zur realen Option" zu Allg. Forum
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LASKler
Von der Undenkbarkeit zur realen Option2012-05-24 20:42:10
223 Postings

seit 2012-02-28

Konkrete Vorbereitungen laufen an

Euro-Gruppe-Chef Jean-Claude Juncker hat auf dem EU-Gipfel am Mittwoch in Brüssel den „offiziellen Startschuss“ für eine Diskussion gegeben, die so vor kurzem noch undenkbar gewesen wäre: Griechenlands Verbleib in der Euro-Zone sei nur noch „Arbeitshypothese“. Für das Szenario eines Ausstiegs müsse man sich rüsten, sagte Juncker - und löste damit eine Lawine von offenen Bekenntnissen aus.

Auf dem Gipfel herrschte zwar Einigkeit, dass Griechenland den Euro behalten solle - zugleich bekannten sämtliche europäischen Regierungschefs, dass die Folgen eines griechischen Euro-Austritts bereits durchgerechnet würden.
http://orf.at/stories/21...

, Nr. 1 
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Artikel
Karl-Heinz Grasser in Steueraffäre von eigenem Steuerberater schwer belastet2012-05-24 08:08:38
§ 30_StB
446 Postings
seit 2009-10-22
> Sehr mutig, oder Panik pur.2012-05-24 10:04:51


Der traut sich was, oder er hat Angst davor für seinen Klienten einige Jahre einzusitzen. Ohne von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden zu sein den Klienten belasten, bedeutet Entzug der Berufsberechtigung, Schadenersatzpflicht usw.

, Nr. 2 
antworten
Quant
4744 Postings
seit 2008-12-14


Bei genauerer Betrachtung fällt es mir schwer, hier eine "schwere Belastung" zu sehen. Der Steuerberater sagt bloß, was er geraten habe, und dass sich Grasser der "möglichen" steuerlichen Konsequenzen bewusst war. Das klingt so als ob es hier einen Ermessensspielraum gegeben hat.

Wenn die Verfehlung Grassers in der Stiftungssache so eindeutig ist, warum gibt es dann noch keine Anklage?

Nichtsdestoweniger: Die Stricke in den vielen Causen scheinen immer enger zu werden.

, Nr. 3 
antworten
penunce
5903 Postings
seit 2004-03-08



Ja, warum gibt es keine Anklage?

Wohl deshalb, weil man so gut nichts beweisen kann, aber die Angelegenheit am Köcheln halten möchte.
Trotz aller Möglichkeiten welche die Gerichte und Staatsanwälte haben, der Grasser ist immer noch auf freiem Fuss!

Ich erinnere an den Fall "Lucona", da hat der Staatsanwalt mit dem Richter sogar eine "Stecknadel" im Indischen Ozean, gesucht UND AUCH GEFUNDEN, bei Grasser scheinen sich die Damen und Herren der Justiz die Zähne auszubeissen, warum wohl?!


, Nr. 4 
antworten
penunce
5903 Postings
seit 2004-03-08



Ergänzung;

natürlich hat der Steuerberater Verschwiegenheitspflich und kann bei Zuwiderhandlung dafür auch belangt werden, aber er hat im Sinne der in Österreich geltenden Gesetze zu handeln und wenn ER bei einer strafbaren Handlung "helfend" mitgewirkt hat, dann ist er ebenso dran!

, Nr. 5 
antworten
§ 30_StB
446 Postings
seit 2009-10-22


Wenn er mitgewirkt hat, sowieso. Wenn er nicht mitgewirkt hat und nur Kenntnis von diversen Vorgängen erlangt hat, darf er gar nichts sagen. Braucht er nicht mal vor Gericht, egal in welchem Verfahren. Parteienvertreter sind überall ausgenommen und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Steht der ärztlichen Schweigepflicht um nichts nach. § 152 StPO, § 321 ZPO, § 49 AVG, § 171 BAO, § 104 FinStrG. Das gilt auch für alle Mitarbeiter bis zur Reinigungskraft.

, Nr. 6 
antworten
Quant
4744 Postings
seit 2008-12-14


§ 30, was ist Deine Schlussfolgerung aus dem Artikel? Warum hat der Steuerberater jetzt ausgesagt?

Denkst Du in der Tat, dass er diesen Weg wählt, um einer Strafe zu entgehen?

Zum Verhältnis Entschlagungsrecht versus Verschiegenheitspflicht. Ersteres hat er offenbar nicht in Anspruch genommen. Das ist wohl kein Problem. Zum zweiteren: Inwieweit hat er das jetzt gebrochen?

Ich bin juristischer Laie und würde mich über kurze Erkäuterung sehr freuen.

, Nr. 7 
antworten
§ 30_StB
446 Postings
seit 2009-10-22


Die Verschwiegenheitspflicht ist in § 91 WTBG geregelt und erstreckt sich auf alle dem StB anvertrauten Angelegenheiten und alle persönlichen Umstände (zB auch uneheliche Kinder, Schwarzgeldkonten usw.) und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihm bei Durchführung erteilter Aufträge bekanntgeworden sind. Die Verschwiegenheitspflicht wird auch dadurch auf das Gröbste verletzt, wenn man gesetzlich eingeräumte Entschlagungsrechte nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Berufsrechtsseminar wurde uns von Rechtsanwälten empfohlen, sich nicht einmal bei einer Entbindung durch den Klienten vor Gericht einzulassen, weil der Klient bei der Entbindung oft gar nicht abschätzen kann, welche Folgen das für ihn haben kann (über welche Informationen der StB oder RA verfügt und inwieweit sich diese negativ auf ihn auswirken können). Der ihm so entstandene Schaden könnte dann evetuell eingeklagt werden.

Wieso er diesen Weg wählt, kann man aus der Ferne nicht beantworten. Eine Möglichkeit wäre, dass sich KHG derart bei den Vernehmungen eingelassen hat, dass er sich nicht ausreichend auskannte (ist auch als Finanzminister durchaus legitim) und nur auf Anraten des Steuerberaters diese Konstruktion gewählt hat. In dem Fall, wäre der StB voll dran. Das kommt übrigens öfter vor als man denkt (es gibt nicht umsonst den Spruch "Der Klient dein größter Feind". Wenn es haarig wird, hat es meistens der StB empfohlen...).

Zu deiner Frage, wodurch er KHG mit der Aussage belastet hat:

Diese Aussage macht den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Und das ist ein großer Unterschied, vor allem bei diesen Beträgen.

, Nr. 8 
antworten
Quant
4744 Postings
seit 2008-12-14


Vielen Dank! Jetzt ist mir der Hintergrund um vieles klarer! :-)

Eine Frage noch -- rein hypothetisch natürlich. ;-)

Wenn einem Steuerberater bei einer Einvernahme gesagt wird, sein Klient hätte gesagt, er habe eine bestimmte Konstruktion vorgeschlagen und der Steuerberater dann wahrheitsgemäß sagt, dass dies nicht stimmt, ist das dann ein Bruch der Verschiegenheit? Immerhin wehrt er sich dann ja nur gegen eine falsche Aussage.

, Nr. 9 
antworten
§ 30_StB
446 Postings
seit 2009-10-22


hm, gute Frage. So weit kann es wohl nicht gehen. Ich werde das bei Gelegenheit mal einen RA fragen. Aber da man ja keine Infos über den Klienten weitergibt, sondern nur eine Aussage verneint, kann das kein Problem sein.
Übrigens. Was einem bei einer Einvernahme "gesagt" wird, kannst du ohnehin vergessen. Ohne eine unterschriebene Aussage, die der RA geprüft hat, gibt es diesbezüglich keine Statements.

, Nr. 10 
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tukan
1735 Postings
seit 2009-05-14


Ich gebe hiermit einen (1) Genußschein aus!

http://www.youtube.com/watch?v=zI...

lG Tukan

, Nr. 11 
antworten
Quant
4744 Postings
seit 2008-12-14


Hier die sehr interessante Primärquelle mit einigen weiteren Details:

http://www.profil.at/articles/1...

, Nr. 12 
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bisasam
1875 Postings
seit 2008-10-01
>>>>>>>>>> kärnten ist ein wahn(sinn)2012-05-24 19:08:59


die herrn der hypo sind ja auch (endlich) verurteilt (berufung) worden. der khg wird sicher auch mal einen richter von ganz nah sehen.

ob man nun noch seinem steuerberater trauen kann?

, Nr. 13 
antworten
klondikekid
330 Postings
seit 2007-08-15


Warum es keine Anklage gibt ?

Weil KHG noch von der Schüssel gedeckt wird (die Schüssel hat KHG ja nach bekanntwerden der BUWOG-Affäre einmal angerufen und ihn bedauert und ihm Mut gemacht).

Aber die Macht der schüssel schwindet - man darf noch hoffen.

, Nr. 14 
antworten
 
Quant
Der digitale Spießer2012-05-23 11:03:29
4744 Postings

seit 2008-12-14

Betrifft weniger die Börse als das Forum selbst:

http://www.spiegel.de/netzwelt/w...

, Nr. 1 
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stcorona
6864 Postings
seit 2009-04-22


"shitstorm"....ist kurz gesagt was da abgeht.

Shitstorm (dt. Empörungswelle) bezeichnet in der deutschen Sprache ein Internet-Phänomen, bei dem massenhafte öffentliche Entrüstung sachliche Kritik mit zahlreichen unsachlichen Beiträgen vermischt. Ein typischer Shitstorm umfasst unter anderem „Blogbeiträge oder -kommentare, Twitternachrichten oder Facebook-Meldungen“. Dabei richtet sich die Empörung zumeist „aggressiv, beleidigend, bedrohend oder anders attackierend“ gegen Konzerne, Einzelpersonen oder in der Öffentlichkeit aktive Personengruppen, etwa Parteien oder Verbände. Der Begriff wurde zum Anglizismus des Jahres 2011 gewählt.

aus Wikipedia

, Nr. 2 
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