Squeeze-out BÖHLER-UDDEHOLM AG
Bekanntmachung gem. § 225k AktG
Am 24.11.2011 wurde im Verfahren 73 Fr 3694/09w des HG Wien zur Überprüfung der Barabfindung für die bei Böhler-Uddeholm AG ausgeschlossenen Aktionäre vor dem hierfür zuständigen Gremium ein VERGLEICH mit nachstehendem wesentlichem Inhalt geschlossen:
I. Die Antragsgegnerin voestalpine AG (FN 66209 t) verpflichtet sich,
(a) zur Zahlung eines Erhöhungsbetrages von EUR 6,50 je Anspruch der ausgeschlossenen Aktionäre zzgl. Zinsen in Höhe von 5,19% p.a. ab 24.06.2008 bis zum Tag der Auszahlung, jeweils gegen Ausbuchung des entsprechenden Anspruches;
(b) zur Zahlung der Kosten des Sachverständigen und des Gremiums sowie zum Ersatz der beim gemeinsamen Vertreter und den Antragstellern angefallenen Kosten in jeweils vereinbarter Höhe.
II. Durch den Abschluss und die Erfüllung dieses Vergleiches sind zwischen der voestalpine AG, den Antragstellern sowie den durch den gemeinsamen Vertreter vertretenen ausgeschlossenen Aktionären sämtliche
Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschluss bei der Böhler-Uddeholm AG bereinigt und verglichen.
Dieser Vergleich wurde mit Beschluss des HG Wien vom 03.05.2012 gem. § 6 Abs 2 GesAusG iVm § 225 h AktG gerichtlich genehmigt.
Die Bezahlung des Erhöhungsbetrages samt Zinsen gegen Ausbuchung der Ansprüche erfolgt mit Valuta 10.05.2012 im Gesamtbetrag von EUR 7,81 je Anspruch.
Kann mir nun jemand sagen wie viel Geld da geflossen ist?
LG
Mosi