Entscheidung des Gerichts in Jersey im Verfahren gegen einen ehemaligen Director
Das Board of Directors der AI Airports International Limited (AI) teilt mit, dass es über das Urteil des Royal Court of Jersey in dem vom ehemaligen Director Björn Pirrwitz angestrengten Verfahren informiert wurde. In diesem Verfahren hat Herr Pirrwitz die Zahlung von EUR 600.000 (zuzüglich Zinsen und Kosten) aufgrund seiner Abberufung aus dem Board of Directors anlässlich des Extraordinary General Meeting im April 2009 gefordert. AI hat sich – aus mehreren Gründen – gegen diesen Anspruch ausgesprochen und auch einen sogenannten "Third Party Claim" gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Board of Directors, Herrn Wolfgang Vilsmeier, vor Gericht eingebracht, um eine Schadloshaltung von Herrn Vilsmeier zu erhalten, falls die Gesellschaft gegenüber Herrn Pirrwitz haften muss. AI hat auch eine Widerklage gegen Herrn Pirrwitz aufgrund von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Direktor der SOGEAP, dem Eigentümer und Betreiber des Flughafens in Parma, Italien, eingebracht. Das Gericht hat nun zu Gunsten von Herrn Pirrwitz entschieden und zwar sowohl was seinen Anspruch aufgrund seiner Abberufung aus dem Board of Directors als auch die Widerklage der Gesellschaft betreffend seine Pflichtverletzungen betrifft. Weiters hat das Gericht gegen AI entschieden, was ihren Anspruch gegen den ehemaligen Vorsitzenden betrifft.
Das Board of Directors ist über den Verfahrensausgang enttäuscht, und ist der Ansicht, dass dieser in komplettem Widerspruch zu der erhaltenen rechtlichen Beratung steht. Diesbezüglich prüft das Board of Directors derzeit die zur Verfügung stehenden Optionen und wird die Zertifikatsinhaber informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.
AI und PI müssen an Ex-Direktor 1,3 Millionen zahlen
Die ehemaligen Meinl-Firmen Airports International (AI) und Power International (PI) müssen an ihr ehemaliges Board-Mitglied Björn Pirrwitz 600.000 Euro bzw. 700.000 Euro (zusätzlich Zinsen und Kosten) zahlen, so der Royal Court of Jersey in einem nicht rechtskräftigen Urteil. Pirrwitz hatte für seine nicht einmal ein Jahr lang andauernde Tätigkeit ein "Exit Payment" für beide Gesellschaften in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro gefordert.
Das Gericht habe nun zu Gunsten von Pirrwitz entschieden, was seinen Anspruch aufgrund seiner Abberufung aus dem Board of Directors betrifft, und gegen AI und PI, was ihren Anspruch gegen den ehemaligen Vorsitzenden Wolfgang Vilsmeier betrifft, teilten die beide Gesellschaften am Freitag in einer Aussendung mit.
Airports International und Power International würden nun ihre Optionen prüfen, unter anderem in Berufung zu gehen, hieß es aus dem Unternehmen auf APA-Anfrage. Die Boards of Directors seien "über den Verfahrensausgang enttäuscht", weil das Urteil "in komplettem Widerspruch zu der erhaltenen rechtlichen Beratung steht".
Außerdem liegt Power International noch im Streit mit weiteren ehemaligen Direktoren: Hans Peter Dohr verlangt eine Ausstiegszahlung von 700.000 Euro, Wolfgang Vilsmeier 130.000 Euro für Überstunden, Spesen und Personenschutz. Dem hat PI eine Gegenklage über 586.000 Euro gegenübergestellt.
Die sogenannten Meinl-"Rebellen" hatten 2008 die Vertrauten von Julius Meinl V. aus den wichtigsten Positionen in den ehemaligen Meinl-Firmen Airports International (AI) und Power International (PI) hinausgedrängt. In der Folge schütteten beide Firmen den Großteils ihres Kapital an die Zertifikateinhaber des Unternehmens aus. Heuer sollen beide Firmen abgewickelt werden.
Ich kann mir nebenbei nicht vorstellen, daß diese Sachen nicht geplant sind. Die rettenen meiner Meinung nach einfach das restliche Cash raus... Diese Klagen auf Jersey sind nur Show für die Kleinanleger.
PS: Die Unschuldsvermutung gilt natürlich, blabla...
Resolution of remaining investments and legal matters
►Status of litigation with former director – Pirrwitz
Claim for exit payment of TEUR 600
AI added a former director as a third party defendant
Filed counterclaim in the amount of EUR 1.7 million for breach of duty
Trial scheduled for September 2012 in Jersey
►Status of litigation with former director – Vilsmeier
Joined into Pirrwitz and Dohr matters as third party responsible for any obligation, if the Court finds any such obligation
Director claimed against AI for unpaid overtime and expenses, including personal security costs, in the amount of approximately TEUR 130
AI filed a counterclaim for security costs paid of approximately MEUR 1.2
►Status of litigation with former director – Dohr
Claim for exit payment of TEUR 600
Filed in Jersey during January 2012
AI added a former director as a third-party defendant
►Status of litigation with former consultant
Claim against AI for unpaid invoice in the amount of TEUR 71
AI filed counterclaim in the amount of TEUR 770 to recover amounts previously paid
The Board of Directors’ guidance of anticipated potential further repayments, after the repayment of EUR 0.10 per certificate, of between EUR 0.08 and EUR 0.12 per certificate, excluding treasury certificates.
Weiters wurde das Board of Directors ermächtigt, Kapital an die Gesellschafter rückzuführen. Das Board of Directors plant, so rasch wie möglich nach der ordentlichen Hauptversammlung weitere EUR 0,10 je Zertifikat rückzuführen. Darüber hinaus sind weitere Kapitalrückführungen geplant, sobald es die Umstände erlauben. Das Board of Directors nannte als Bandbreite für weitere Kapitalrückführungen, nach der Zahlung von EUR 0,10 wie oben angekündigt, EUR 0,08 bis EUR 0,12 je Zertifikat, ausgenommen der von AI gehaltenen Zertifikate.
Aufgrund der Ermächtigung der Ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2012 hat das Board of Directors der AI Airports International Limited (AI) am 23. August 2012 beschlossen, einen Betrag von EUR 0,10 je anspruchsberechtigter Aktie an die Aktionäre als Einlagenrückzahlung auszuzahlen. Damit erhöht sich die bisher an die AI Zertifikateinhaber ausgeschüttete Kapitalrückführung auf EUR 5,27 je Zertifikat.
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“), die 69.996.057 Aktien für die Inhaber von Zertifikaten hält, wird die erhaltene Einlagenrückzahlung an die Inhaber von Zertifikaten weiterleiten. Diese Weiterleitung erfolgt ab 1. September 2012 aufgrund der am 31. August 2012 verbuchten Depotstände durch Gutschrift bei den depotführenden Kreditinstituten. Für Zertifikate, welche die Gesellschaft selbst hält, wird OeKB keine Zahlungen erhalten.
Der Handel Ex-Einlagenrückzahlung erfolgt ab 1. September 2012.
Die fünfte Einlagenrückzahlung folgt der ersten Rückführungstranche von Anfang Juni 2009, die EUR 2,25 betragen hat, der zweiten Rückführungstranche von Ende Oktober 2009 in Höhe von EUR 0,70 je Zertifikat, der dritten Rückführungstranche von Ende August 2010 in Höhe von EUR 1,10 je Zertifikat sowie der vierten Rückführungstranche von Ende November 2010 in Höhe von EUR 1,12 je Zertifikat.
Wurden die 0,10 pro Aktie bei euch schon ausgezahlt?
Da wir dann langsam auf das Ende zukommen, können wir wohl sagen, dass die "Rebellen" uns abgesehen von nicht gerade geringen Kosten recht wenig gebracht haben...
Zumindest haben wir dazugelernt...