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AGB
AGB für Nutzer
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Online-Dienste der Styria Börse Express GmbH Stand: April 2007, Gültig ab 01.05.2007 Die nachfolgenden AGB gelten für die Nutzung aller Online-Dienste (nachstehend kurz „Dienste“ genannt) der Styria Börse Express GmbH (nachstehend kurz "Börse Express" genannt). Dies umfasst insbesondere die Websites www.boerse-express.com und www.be24.at sowie Newsletter und PDF-Produkte. Diese Dienste werden bis auf jene, die ausdrücklich gekennzeichnet sind, derzeit kostenlos erbracht. Die jederzeitige Forderung auf Entrichtung eines Entgelts oder die Einstellung des angebotenen Dienstes ohne Angabe von Gründen bleibt Börse Express vorbehalten. 1. Haftung 1) Die Börse Express ist ausschließlich für Beiträge verantwortlich, welche die Börse Express selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet. Sofern abrufbare Beiträge von Dritten oder in deren Auftrag eingestellt und zugänglich gemacht werden, übernimmt Börse Express keine wie immer geartete Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, Aktualität, oder Verlässlichkeit der Beiträge, ebenso wenig für etwaige Schreib- und Übermittlungsfehler. Ansprüche welcher Art auch immer, die aus Beiträgen Dritter gegründet sind, sind daher vom Benützer nicht an Börse Express sondern immer direkt an den diesen Dritten zu richten und allenfalls gerichtlich zu betreiben. 2) Die jederzeitige Abänderung oder Löschung von Informationen oder Daten ohne Angabe von Gründen bleibt Börse Express vorbehalten. Bei Kündigung des Accounts, Sperrung des Benützers oder bei Einstellen der Dienste werden alle eingespielten Daten (z.B. auch Fotos) ohne jeglichen Ersatzanspruch gelöscht. 3) Sofern die Internet-Adressen der Dienste samt ihren Unterseiten Links zu anderen Websites enthalten, übernimmt Börse Express keinerlei Verantwortung weder für den Inhalt (z.B. illegale, fehlerhafte oder unvollständige Beiträge) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen. 4) Inserate Dritter stellen kein verbindliches Angebot von Börse Express dar. Ein allfälliger Vertragsabschluss kommt ausschließlich zwischen dem Inserenten oder dem im Inserat genannten Dritten und dem Benützer, der das Angebot annimmt, zustande. Börse Express übernimmt keine Haftung für die Eignung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder das Zustande- oder Nichtzustandekommen eines Geschäfts (Vertrags) sowie etwaige damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche welcher Art auch immer. 5) Für die ständige Verfügbarkeit der Dienste, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Verlust oder Löschung, Viren, Missbrauch, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten oder für Schäden, die sonst durch die Nutzung der Daten oder des Online-Dienstes entstehen übernimmt Börse Express keinerlei Haftung. 6) Für Schäden, welche Börse Express nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verantworten hat, haftet Börse Express nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Mangel- und Folgeschäden, Verzögerungsschäden, ideelle Schäden, Schäden Dritter etc. haftet Börse Express nicht, sofern nicht zwingend gesetzlich etwas anderes geboten ist. 7) Unter keinen Umständen ist Börse Express für irgendwelche Verluste oder Schäden haftbar, die dem Benützer dadurch entstehen, dass er auf Informationen vertraut, die er im Rahmen der Nutzung der Dienste erhalten hat. 2. Löschung von Beiträgen, Zusammenarbeit mit Behörden 1) Börse Express ist nicht in der Lage, Beiträge von Dritten im Voraus zu prüfen. Börse Express löscht solche Beiträge, die gegen Gesetze, insbesondere Zivil- oder Strafgesetze, oder gegen die guten Sitten verstoßen, sofern Börse Express hiervon Kenntnis erlangt. Dazu gehören auch Beiträge mit zB illegalen Zwecken ebenso wie belästigendes Verhalten, oder pornografische, nationalsozialistische, rassistische, volksverhetzende, verfassungsfeindliche Beiträge oder der Gebrauch vulgärer, missbräuchlicher oder hasserfüllter Sprache, welche Börse Express als verletzend für sich oder andere empfindet. Dem betroffenen Benützer steht im Falle einer Löschung oder Sperrung des Zugangs kein wie immer gearteter Entgeltanspruch bzw. sonstiger Schadenersatzanspruch zu. 2) Börse Express behält sich vor, Namen und Beiträge zu löschen, den Benützer zu sperren und mit staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten, die Untersuchungen in Bezug auf Materialien vornehmen, die über die Dienste verbreitet werden oder die sich auf ungesetzliche Aktivitäten eines Benützers beziehen. Dazu gehören auch Aktivitäten im Bereich der privaten elektronischen Kommunikation.
3. Links Links auf die Website von Börse Express sind erwünscht, soweit sie als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergegeben werden. Eine Übernahme eines Hauptfensters von Börse Express in einen eigenen Frame oder mittels Inlinelinking ist unzulässig. 4. Bedingungen für Benützer 1) Nutzung Daten oder die Nutzung der Dienste durch den Benützer dürfen nicht geeignet sein, Schäden am Computer oder Netzwerken von Börse Express oder anderen Personen zu verursachen oder unzulässigerweise in Computer, Dienste, Server oder Netzwerke einzugreifen (z.B. Viren). 2) Rechte Dritter („Schutzrechte“) Der Benützer der Dienste nimmt zur Kenntnis, dass an allen abrufbaren Beiträgen, wie Informationen, Texten, Fotos, Logos/Marken, Design/Layout, Benützernamen, Titeln, etc. (kurz „Portalinformationen“) Rechte, wie zB Urheber- oder sonstige Immaterialgüter- oder Eigentumsrechte bestehen. Die Nutzung ist daher nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Kennzeichnungen und andere Hinweise dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht, verfälscht oder unkenntlich gemacht werden. Insbesondere jede kommerzielle Verwertung, gewerbsmäßige Auskunftserteilung, weitere Vervielfältigung, Verbreitung, Zusammenstellung oder Ergänzung von Verzeichnissen in welcher Art und Form auch immer (online, CD-ROM, internet, print) sowie die Speicherung bzw. Zusammenstellung in einer Datenbank oder als Sammelwerk bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Rechteinhabers. 3) Rechtsübergang, Einräumung von Rechten a) Die Einspeisung von Beiträgen (Texte, Fotos) durch Benützer gilt als Gewährleistung, dass der Benützer vollständig und wirksam alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und somit das Recht innehat, die Beiträge unbeschränkt und gebührenfrei zum Gebrauch, zur Nachahmung, zur Änderung, zur Bearbeitung, zur Veröffentlichung, zur Übersetzung, zur öffentlichen weltweiten Verfügungstellung und zur Verbindung mit anderen Beiträgen in den Diensten einzuspeisen. Die Einspeisung durch den Benützer hat unter Wahrung aller in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen (zB UrhG) zu erfolgen. Der Benützer hat allfällige Gebühren, Abgaben (Verwertungsgesellschaften) zu leisten. b) Mit der Einspeisung erteilt der Benützer selbst oder im Namen des Rechtsinhabers Börse Express das nicht-exklusive Recht, diese Beiträge zeitlich, räumlich für das weltweite Web und inhaltlich unbeschränkt über die Dienste zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu veröffentlichen, in andere Beiträge jeder Form zu integrieren und zu Werbezwecken zu nutzen. Börse Express behält sich vor, rechtswidrige Beiträge zu löschen oder den Zugriff darauf zu sperren. 4) Schad- und Klagloshaltung Der Benützer hält Börse Express in jedem Fall bei Inanspruchnahme von Dritten wegen verletzter Rechte oder aus sonstigem Grund, für welchen der Benützer einzustehen hat, umfassend schad- und klaglos. 5. Datenschutz 1) Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der gültigen Fassung werden eingehalten. Der Benützer ist damit einverstanden, dass seine angegebenen Stamm-Daten von Börse Express gespeichert und zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung verarbeitet werden. Er stimmt ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS/MMS, etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Benützer jederzeit widerrufen werden. 2) Der Benützer ist verpflichtet, seinen Benützernamen und/oder Passwort sowie alle Daten, welche einen unbefugten Zugang über sein Online Account ermöglichen, geheim zu halten und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Börse Express übernimmt keinerlei Verantwortung für eine unbefugte oder missbräuchliche Verwendung. Der Benützer haftet auch für Dritte, welche die Dienste über seinen Account nutzen. Der Benützer ist verpflichtet, allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung seines Benützernamens und/oder Passwortes umgehend zu melden. Börse Express ist berechtigt, Protokolle der IP-Adresse zu führen. 6. Vertragsabschluss im Fernabsatz (§§ 5 a i KSchG) Unternehmer, die mit Verbrauchern kontrahieren, haben insbesondere vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers die Bestimmung des § 5c KSchG (Vertragsabschluss im Fernabsatz) einzuhalten. Hinweise für Verbraucher gem. § 5 e KSchG: 1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2. und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 2) Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. 3) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 5d Abs 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seiner Informationspflicht innerhalb dieser Fristen nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts. (Auf die Unzulässigkeit des Rücktrittsrechtes gem. § 5 f KSchG wird hingewiesen). 7. Sonstige Bestimmungen Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Mängelrügen oder Fristsetzungen, bedürfen der Schriftform. Im Zweifel gilt das Datum des Postaufgabestempels eines österreichischen Postamtes. Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, sofern kein Zwangsgerichtsstand vorliegt, gilt Wien als vereinbart. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit. Diese Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Platzierung von Werbung auf den Websites und in den Produkten der Styria Börse Express GmbH Stand: April 2007, Gültig ab 01.05.2007 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Werbung auf den Websites und in den Produkten der Styria Börse Express GmbH. 1. Material Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 2 Werktage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei, und entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens des werbetreibenden Unternehmens (im Folgenden als Werbetreibender bezeichnet) an Styria Börse Express GmbH übermittelt werden. Styria Börse Express GmbH hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen, ua.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Werbetreibenden zu retournieren. Dabei ist Styria Börse Express GmbH auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Werbetreibenden selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen. Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Adimpressions, ua.) ist Styria Börse Express GmbH von allen daraus, sowie aus den durch die externe (Ad)Server-Anbindung der veröffentlichten Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind. Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist Styria Börse Express GmbH unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit. Der Werbetreibende verpflichtet sich, Styria Börse Express GmbH sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Werbetreibenden im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind. 2. Übergabe der Daten Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen. 3. Freigabe und Schaltung Nach Übermittlung des Werbematerials durch den Werbetreibenden an Styria Börse Express GmbH wird das Werbematarial nach einer Prüfung auf technische und rechtliche Unbedenklichkeit freigegeben und ehestmöglich geschalten. Styria Börse Express GmbH gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Adimpressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren. 4. Rechtliche Verantwortung Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung und haftet dafür, dass das Werbematerial nicht gegen rechtliche Vorgaben und die guten Sitten verstößt sowie den technischen Anforderungen genügt und Rechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält Styria Börse Express GmbH von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos. Styria Börse Express GmbH ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Werbetreibenden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird. Die Sperrung befreit den Werbetreibenden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Werbetreibende hat vielmehr die Möglichkeit das Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch Styria Börse Express GmbH nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Werbetreibenden ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschalten. Der Werbetreibende hat Styria Börse Express GmbH die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen. 5. Zahlungskonditionen und Preisanpassung Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung exklusive Mehrwertsteuer fällig. Styria Börse Express GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. Gültig sind die jeweils online unter www.boerse-express.com/ads angegeben Tarife. 6. Rabatte und Stornierungsfristen Rabatte werden lediglich entsprechend den offiziellen Preisangaben zu Werbeschaltungen der Styria Börse Express GmbH gegeben bzw. entsprechend vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen einem befugten Vertreter der Styria Börse Express GmbH und dem Werbetreibenden gewährt. Die Stornogebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar. Die Stornierung bis vier Werktage vor dem Start der Kampagne ist kostenlos. Bei späterer Stornierung besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmass des erteilten Auftrags. Der Werbetreibende verzichtet auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht, aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung. 7. Gewährleistung und Leistungsstörung Styria Börse Express GmbH leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Wird die rechtlich und technisch einwandfreie Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig geschaltet, so verpflichtet sich Styria Börse Express GmbH, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen (Rügepflicht), wobei Styria Börse Express GmbH zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt ist. Erst nach zwei erfolglosen Nachholversuchen, zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch Styria Börse Express GmbH stehen dem Werbetreibenden weitergehende Ansprüche zu (Wandlung, Minderung oder im Falle der Nichterfüllung: Rücktritt). 8. Haftung Styria Börse Express GmbH haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Mangel- oder Folgeschäden, Verzögerungsschäden, ideelle Schäden, Schäden Dritter etc, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Styria Börse Express GmbH haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien. Jedenfalls ist die Haftung von Styria Börse Express GmbH der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt. Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, ua.) sind seitens Styria Börse Express GmbH nicht zu vertreten. Styria Börse Express GmbH behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. 9. Nutzungsrechte Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt der Werbetreibende, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm bereitgestelltem Material (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, usw.) erworben hat. Der Werbetreibende wird Styria Börse Express GmbH hinsichtlich aller im Zusammenhang damit erhobenen Ansprüche Dritter vollkommen klag- und schadlos halten, sowie im Falle einer direkten Inanspruchnahme der Styria Börse Express GmbH dieselbe verteidigen. 10. Geheimhaltung, Datenschutz Der Werbetreibende verpflichtet sich, sämtliche eventuell ihm zur Verfügung gestellten Informationen (Passwort, Benutzernahmen, Mediadaten, ua.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Falls dies doch notwenig sein sollte, verpflichtet sich der Werbetreibende, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Styria Börse Express GmbH und dem Werbetreibenden. Für aus der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden, ist Styria Börse Express GmbH schad- und klaglos zu halten. 11. Sonstige Bestimmungen
Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Mängelrügen oder Fristsetzungen, bedürfen der Schriftform. Im Zweifel gilt das Datum des Postaufgabestempels eines österreichischen Postamtes. Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, sofern kein Zwangsgerichtsstand vorliegt, gilt Wien als vereinbart. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit. Diese Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Online-Dienste der Styria Börse Express GmbH, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Abonnementverträge mit der Styria Börse Express GmbH. Stand: April 2007, Gültig ab 01.05.2007 Die nachfolgenden AGB gelten für alle zwischen dem jeweiligen Kunden und der Styria Börse Express GmbH (nachstehend kurz "Börse Express" genannt) abgeschlossenen Abonnentenverträge. "Abonnementvertrag" bezeichnet den zwischen dem Kunden und Börse Express abgeschlossenen Vertrag über die längerfristige Belieferung des Kunden mit elektronischen Publikationen (nachstehend kur „Dienste“ genannt). Diese AGB gelten in Ergänzung zu den AGB für die Nutzung der Online-Dienste der Styria Börse Express GmbH und regeln die für den Abonnementvertrag relevanten Punkte. 1. Anwendbarkeit 1. Börse Express schließt mit dem Kunden Abonnentenverträge nur zu diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"" (AGB) ab. Die Geltung von Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. 2. Mit der schriftlichen oder mündlichen Einverständniserklärung des Kunden mit den AGB, jedenfalls jedoch mit dem Bezug und der Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden gelten diese AGB von diesem als angenommen. 2. Vertragsabschluss und -beendigung 1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Abobestellung ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags darstellt. Der Abonnementvertrag kommt tatsächlich durch die Bestätigung oder Annahme des Kundenanbots durch Börse Express rechtswirksam zustande. Als Annahme des Kundenanbots gilt auch die tatsächliche Zusendung des Abos. Der Abonnementvertrag wird befristet für die in der Bestellung vereinbarte Mindestdauer abgeschlossen. Das Abo läuft automatisch aus und verlängert sich nicht automatisch. 2. Verbraucher gemäß § 5f Z. 1 KSchG nicht berechtigt, von den mit Börse Express im Wege des Fernabsatzes (d.h. Vertragsabschlüsse mittels E-mail, Telefax etc) abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten. 3. Börse Express kann das Vertragsverhältnis vorzeitig und mit sofortiger Wirkung nur aus wichtigem Grund durch eingeschriebenen Brief an die vom Kunden zuletzt nachweislich bekanntgegebene Adresse auflösen. Ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn entsprechende wesentliche Vertragsverstöße, insbesondere bei Zahlungsrückständen des Kunden, trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht behoben wurden und wenn vom Kunden ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt oder hinsichtlich des Kunden ein Ausgleichsverfahren oder Konkursverfahren eröffnet oder bewilligt wurde. In diesen Fällen ist Börse Express berechtigt, ab dem Ausspruch der Kündigung die Lieferung einzustellen. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart ist, stets prompt nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. 2. Die Rechnungsperiode richtet sich nach der Vereinbarung in der Bestellung. Bei einer Änderung der Rechnungsperiode auf Kundenwunsch ist Börse Express berechtigt, den der jeweiligen Rechnungsperiode entsprechenden Preis zu verrechnen. Rechnungsperioden entsprechen der Laufzeit des Abonnements. Die Verrechnung erfolgt jeweils im Vorhinein zum Beginn einer Belieferungsperiode. 3. Die Zahlung hat in der vereinbarten Form zu erfolgen. Zahlung ist möglich durch Abbuchung von einer Kreditkarte, soferne die betreffende Kreditkartengesellschaft ein Vertragsverhältnis mit Börse Express hat. 4. Börse Express steht es frei, eine gesonderte Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen und die Annahme einer Bestellung von einer Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. 5. Die Einhaltung der Zahlungsbedingungen ist wesentliche Geschäftsgrundlage für die Durchführung der seitens Börse Express zugesicherten Lieferungen. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. bzw. in Höhe von 5% p.a., wenn der Kunde Kaufmann gemäß HGB ist, als vereinbart. 6. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Kosten, Spesen und Barauslagen vom Kunden zu ersetzen. Ist der Kunde Verbraucher i. S. d. KSchG, so hat er für diesen Fall Börse Express Ersatz für die Kosten zu leisten, die zur zweckentsprechenden Einbringung der Forderung notwendig waren. Jedenfalls wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 7,- verrechnet. Bei nicht eingelösten Bankeinziehungsaufträgen ist der Kunde zusätzlich zum Ersatz der entstandenen Bankspesen verpflichtet. Gleiches gilt, wenn eine vereinbarte Zahlung per Kreditkarte nicht möglich ist. 7. Gegen Ansprüche von Börse Express kann der Kunde nur mit von Börse Express ausdrücklich schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG. (§6 Z.8) 8. Einlangende Zahlungen werden bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind, unbeschadet ihrer Widmung stets auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet. 9. Einwendungen gegen die Rechnung sind von dem Kunden binnen vier Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei Börse Express zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Börse Express ist verpflichtet, auf schriftlichen Antrag des Kunden die Rechnung zu überprüfen und zu berichtigen, falls sich nach Überprüfung die Unrichtigkeit der Rechnung oder Teilen davon herausstellt. Die Berichtigung kann durch Stornierung der Rechnung und Neuausstellung oder durch Gutschrift des überhöhten Teilbetrages erfolgen. Verzugszinsen oder Bearbeitungsentgelte werden für den strittigen Teil der Rechnung nicht berechnet. Die Fälligkeit des in Rechnung gestellten Betrages bleibt davon unberührt. Der unstrittige Teil der Rechnung ist jedenfalls fristgerecht zu bezahlen. 4. Datenschutz 1. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der gültigen Fassung werden eingehalten. Der Benützer ist damit einverstanden, dass seine angegebenen Stamm-Daten von Börse Express gespeichert und zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung verarbeitet werden. Er stimmt ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS/MMS, etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Benützer jederzeit widerrufen werden. 2. Der Benützer ist verpflichtet, seinen Benützernamen und/oder Passwort sowie alle Daten, welche einen unbefugten Zugang über sein Online Account ermöglichen, geheim zu halten und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Börse Express übernimmt keinerlei Verantwortung für eine unbefugte oder missbräuchliche Verwendung. Der Benützer haftet auch für Dritte, welche die Dienste über seinen Account nutzen. Der Benützer ist verpflichtet, allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung seines Benützernamens und/oder Passwortes umgehend zu melden. Börse Express ist berechtigt, Protokolle der IP-Adresse zu führen. 5. Gewährleistung Liegt ein von Börse Express zu vertretender Mangel der Leistungserbringung, insbesondere der Lieferung vor, so ist dieser vom Kunden unverzüglich schriftlich oder telefonisch unter der im Impressum der Zeitung angegebenen Telefonnummer zu rügen. Soferne eine ordnungsgemässe Rüge eines Zustellmangels erfolgt, wird der Preis für die nicht erfolgte Lieferung auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. 6. Sonstige Bestimmungen 1. Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, sofern kein Zwangsgerichtsstand vorliegt, gilt Wien als vereinbart. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG. 2. Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Mängelrügen oder Fristsetzungen, bedürfen der Schriftform. Im Zweifel gilt das Datum des Postaufgabestempels eines österreichischen Postamtes. 3. Änderungen des Namens, der Adresse, der Rechnungsanschrift, der Bankverbindung, sowie der Firmenbuchnummer, sonstiger Registernummern und der Rechtsform des Kunden hat dieser umgehend Börse Express schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse oder Rechnungsanschrift gesandt wurden. 4. Börse Express ist berechtigt, alle Verpflichtungen und Berechtigungen aus diesem Vertrag bei voller Aufrechterhaltung der Vertragsbedingungen auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit. Diese Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke. |
Preisliste
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